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Ein Baum und noch ein Baum ….

Einleitung: Das Milliardengeschäft mit dem Grün

Die Stadt Hameln – weltbekannt durch die Sage vom Rattenfänger – geriet 2017 in eine ganz andere Art von Schlagzeilen: Der Bund der Steuerzahler nahm die Rattenfängerstadt in sein „Schwarzbuch“ auf. Der Vorwurf wiegt schwer: Für die Erfassung schützenswerter Bäume sei Steuergeld in einer Dimension verschwendet worden, die sich mit keinem vernünftigen Verhältnis von Aufwand und Nutzen erklären lasse. Was folgte, war ein jahrelanger Streit über Sinn, Kosten und Nutzen kommunalen Baumschutzes.

Der Skandal von 2017: Die Explosion der Gutachterkosten

Was genau passierte?

2016 beschloss die Stadt Hameln eine neue Baumschutzsatzung, die auch die Ortschaften außerhalb der Kernstadt erfassen sollte. Um die geschützten Bäume zu identifizieren, wurde ein Gutachter beauftragt. Die Stadtverwaltung ging dabei von etwa 550 zu erfassenden Bäumen aus und veranschlagte hierfür Kosten von 8.500 Euro. Die tatsächliche Rechnung belief sich später auf rund 130.000 Euro. Die Kosten waren damit etwa fünfzehnmal höher als ursprünglich geplant.

Der Grund für diese eklatante Kostensteigerung ist bezeichnend: Der Gutachter ging anders ans Werk als von der Stadt erwartet. Anstatt nur die von der Stadt vermuteten 550 Exemplare zu untersuchen, verschaffte er sich einen Gesamtüberblick über alle Gehölze im Stadtgebiet. Er identifizierte 16.000 schützenswerte Bäume, die anschließend einzeln begutachtet und mit „Baumsteckbriefen“ versehen werden mussten.

Die Reaktionen

Der Bund der Steuerzahler kritisierte dies als „irrwitzigen und unverhältnismäßigen Aufwand“, der die Bürger teuer zu stehen komme. Die Stadtverwaltung habe sich „katastrophal verrechnet“. In einer schriftlichen Anfrage an die Stadt forderte der Steuerzahlerbund eine Erklärung für die Kostenexplosion.

Das NDR-Satiremagazin „extra 3“ nahm sich des Falles an und machte ihn einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Berichterstattung trug maßgeblich dazu bei, dass der Vorgang über die Region hinaus als Beispiel für groteske Steuerverschwendung wahrgenommen wurde.

Die Folgen: Aufhebung der Baumschutzsatzung

Die politischen Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Die öffentliche Empörung über die explodierten Kosten führte dazu, dass die Stadt Hameln ihre flächendeckende Baumschutzsatzung per Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2018 außer Kraft setzte. An ihre Stelle trat eine interne Verwaltungsrichtlinie, die im März 2019 in Kraft gesetzt wurde.

Diese Baumschutzrichtlinie hat aus Sicht des Naturschutzes jedoch einen entscheidenden Nachteil: Sie gilt nur für städtische Grundstücke und Bäume, die in öffentlicher Hand stehen. Für private Grundstückseigentümer entfiel mit der Satzung der bisherige Schutz. Die Verwaltung selbst räumte auf Nachfrage ein, dass eine Erfassung der auf privaten Flächen gefällten Bäume nicht existiere – ein Gesamtüberblick sei „kaum möglich“. Eine Evaluation der Wirksamkeit der neuen Richtlinie hat die Stadt bis heute nicht durchgeführt.

Die Kostenwahrheit: Was kostet ein Baum wirklich?

Die Kostensteigerung von 8.500 auf 130.000 Euro erscheint auf den ersten Blick unverhältnismäßig. Bei näherer Betrachtung relativiert sich dieser Eindruck jedoch. Die Stadt hatte ursprünglich die Anzahl der zu erfassenden Bäume dramatisch unterschätzt. Bei 16.000 zu erfassenden Exemplaren entsprechen 130.000 Euro einem Durchschnittspreis von etwas über 8 Euro pro Baum. Das ist in der öffentlichen Verwaltung ein durchaus üblicher Wert für standardisierte Erfassungsleistungen. Die eigentliche Fehlleistung liegt weniger in der Höhe der Endrechnung als vielmehr in der völlig unrealistischen Kostenkalkulation der Stadtverwaltung.

Der Blick über die Grenzen Hamelns hinaus zeigt, dass Baumgutachten grundsätzlich teuer sein können. In Bremen beispielsweise kostete die Pflanzung eines einzelnen Baumes in einer öffentlichen Ausschreibung 6.000 Euro – für ein einzelnes Exemplar. Im Vergleich dazu erscheinen 130.000 Euro für die Erfassung von 16.000 Bäumen als eher moderater Betrag. Die öffentliche Empörung speiste sich nicht aus der absoluten Höhe, sondern aus der Diskrepanz zwischen Planung und Wirklichkeit.

Die aktuelle Lage: Bäume zwischen Klimaschutz und Kettensäge

Die Diskussion um Bäume in Hameln ist auch nach Aufhebung der Baumschutzsatzung nicht verstummt – sie hat sich nur verschoben. Heute geht es weniger um abstrakte Schutzregelungen, sondern um konkrete Fällungen und deren Rechtfertigung.

Für das Winterhalbjahr 2024/2025 sind in der Hamelner Kernstadt 64 Bäume zur Fällung vorgesehen, dazu etwa 70 weitere im Umland. Die Stadt plant für 47 dieser Standorte Nachpflanzungen, für die übrigen 45 fehlt bislang eine konkrete Planung.

Die Begründungen für die Fällungen sind vielfältig. Einige Bäume sind tatsächlich krank (etwa Eschen, die am Eschentriebsterben leiden), andere fallen Bauvorhaben oder Flächenumgestaltungen zum Opfer. In einigen Fällen werden Bäume gefällt, weil ihre Kronen über Balkone ragen oder weil sie in die Krone eines anderen Baumes wachsen. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt ist dabei das zentrale Argument der Verwaltung – alte und kranke Bäume könnten bei Sturm umstürzen und Personen gefährden.

Der BUND Hameln-Pyrmont betrachtet diese Entwicklung mit Sorge: „Mit Sorge sehen wir, dass gerade große Bäume in der Stadt zur Zeit einen schweren Stand haben.“ Die Umweltorganisation sieht ihre Aufgabe darin, die Gründe für Fällmaßnahmen ständig zu hinterfragen, und fordert eine „starke Lobby für unsere Bäume in der Stadt“.

Der Rechtsrahmen: Was Kommunen dürfen und was nicht

Der Fall Hameln wirft auch grundsätzliche Fragen auf: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen überhaupt, Bäume zu schützen? Die Rechtsgrundlage für kommunale Baumschutzsatzungen ist § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit den Ausführungsgesetzen der Länder. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Satzungen Bäume zu geschützten Landschaftsbestandteilen zu erklären. Bäume, die von einer solchen Satzung erfasst werden, dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde gefällt oder stark zurückgeschnitten werden.

Allerdings ist das Interesse der Kommunen an solchen Satzungen rückläufig. Die Gründe liegen auf der Hand: Sie erzeugen bürokratischen Aufwand und Kosten, ohne dass dafür unmittelbare Einnahmen gegenüberstehen. In Hameln hat die öffentliche Empörung über die explodierten Gutachterkosten letztlich zur Aufhebung der Satzung geführt – ein bemerkenswerter Vorgang im bundesdeutschen Vergleich.

Fazit: Kein Skandal der Bäume, sondern einer der Planung

Der „riesige Skandal“ in Hameln ist kein Skandal des Baumschutzes an sich, sondern einer der kommunalen Planung und Kostenkalkulation. Eine Stadtverwaltung, die die Dimension ihrer eigenen Aufgabe derart unterschätzt, dass aus 8.500 Euro Planungskosten 130.000 Euro tatsächliche Kosten werden, muss sich den Vorwurf der Inkompetenz gefallen lassen.

Dennoch wäre es verfehlt, aus diesem Vorgang die grundsätzliche Berechtigung kommunalen Baumschutzes in Frage zu stellen. Bäume in der Stadt erfüllen wichtige Funktionen – als Schattenspender, als CO₂-Speicher, als Lebensraum für Tiere, als gestalterisches Element. Wer diese Funktionen aufgibt, spart kurzfristig Geld, riskiert aber langfristig die Lebensqualität in der Stadt.

Die Hamelner Erfahrung zeigt vor allem eines: Baumschutz braucht realistische Planungen, transparente Kostenkalkulationen und vor allem politischen Rückhalt. Wenn dieser Rückhalt fehlt – weil Verwaltungspannen und Kostenexplosionen das Vertrauen der Bürger zerstören –, dann kann auch der beste Umweltschutz nicht verhindern, dass die Kettensäge angesetzt wird.


Quellen

Bund der Steuerzahler Niedersachsen: *Schwarzbuch 2017/18 – Die öffentliche Verschwendung*. https://www.steuerzahler.de

Dewezet (2017): Baumzählung: extra 3 nimmt Stadt Hameln auf die Schippe. https://www.dewezet.de

Hamelner Bote (2021): Nachgefragt: Baumschutz(richtlinie) der Stadt Hameln – Antworten der Verwaltung. https://hamelnerbote.de

Hamelner Bote (2025): *Eigener Bericht: „Baumfällliste“ der Stadt Hameln für 2024/2025*. https://hamelnerbote.de

Kreiszeitung (2017): Schwarzbuch listet Steuerverschwendung der Kommunen auf. https://www.kreiszeitung.de

NWZonline (2017): Niedersachsen und Bremen: Hier wird das Geld zum Fenster rausgeschmissen. https://www.nwzonline.de

Radio aktiv (2017): Hameln: Die Stadt Hameln hat es in Schwarzbuch 2017 vom Bund der Steuerzahler geschafft. https://www.radio-aktiv.de

Radio aktiv (2017): Hameln: Steuerzahlerbund verlangt Antworten. https://www.radio-aktiv.de

Stadtportal Hameln: Baumschutz. https://www.hameln.de

BUND Hameln-Pyrmont: Baumschutz. http://archiv.bund-hameln-pyrmont.net

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