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Der iPad-Streit von Datteln: Wenn zwei Tech-Riesen um die digitale Zukunft der Schulen kämpfen

Von DerSchneider


Einleitung: Ein Streit mit System

Es war ein Schock für Dattelns Bürgermeister André Dora, als er 2025 von der Klage erfuhr. Die Stadt wollte lediglich 665 neue iPads für ihre Schulen beschaffen – ein Vorgang, der in Zeiten des DigitalPakts Schule zur Routine geworden ist. Doch Samsung, der südkoreanische Elektronikkonzern, zog vor Gericht. Seitdem ruht die Beschaffung. Über 600 Schüler warten auf neue Geräte.

Was wie ein lokaler Streit um eine überschaubare Ausschreibung anmutet, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Musterprozess von grundsätzlicher Bedeutung. Der Fall könnte bis zum Europäischen Gerichtshof wandern und für Tausende Schulen in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben.

Das Ökosystem als Hindernis

Datteln steht mit seiner Situation nicht allein. Rund 2.700 iPads sind derzeit an den Schulen der 35.000-Einwohner-Stadt im Einsatz, die meisten davon wurden 2021 während der Corona-Pandemie angeschafft. Die IT-Abteilung der Stadt hält einen Wechsel auf ein anderes System wie Android für nicht zumutbar. Die Begründung: Die gesamte Infrastruktur – von der Geräteverwaltung über die Softwarelizenzen bis hin zu den Schulungen der Lehrkräfte – ist auf das Apple-Ökosystem ausgerichtet.

Konkret nennt die Stadt die bestehende Mobile-Device-Management-Lösung (MDM) mit automatisierter Einschreibung über Apples Automated Device Enrollment (ADE), den zentralen App-Bezug über Volumenlizenzen, den Shared-Device-Modus sowie die Lehrerkonsole. Wer schon einmal versucht hat, in einem Unternehmen oder einer Behörde das Betriebssystem zu wechseln, weiß: Das ist kein simpler Austausch von Hardware, sondern ein tiefgreifender Eingriff in Prozesse, die über Jahre gewachsen sind.

Doch genau hier setzt Samsung an.

Der juristische Kern: Produktneutralität vs. Systembindung

Die Klage des südkoreanischen Konzerns ist nicht die erste ihrer Art. Bereits 2021 hatte Samsung die Stadt Verl in NRW verklagt, weil diese 1.300 iPads ausschreiben wollte. Damals gab die Vergabekammer Westfalen der Stadt Recht – Samsung akzeptierte die Niederlage. In Datteln jedoch ging der Konzern in die nächste Runde.

Der juristische Kern des Streits ist das Vergaberecht. Paragraph 31 der Vergabeverordnung (VgV) verlangt grundsätzlich produktneutrale Leistungsbeschreibungen. Ein herstellerbezogener Verweis ist nur zulässig, wenn er durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Samsung argumentiert, die produktscharfe Festlegung auf Apple verletze diese Grundsätze sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die Stadt Datteln hingegen beruft sich auf die Ausnahme: Die vorhandene Systemarchitektur rechtfertige die Bindung an Apple. Ein Systemwechsel sei extrem aufwendig und im laufenden Schulbetrieb nicht zumutbar.

In erster Instanz gab die Vergabekammer Westfalen der Stadt Recht. Samsung legte umgehend Beschwerde ein, sodass nun das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig ist. Eine Entscheidung soll frühestens am 2. September fallen. Doch das Gericht könnte den Fall auch an den Europäischen Gerichtshof verweisen – was den Streit um Monate oder Jahre verlängern würde.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Die Bedeutung des Falls geht weit über Datteln hinaus. Rechtsanwalt Arndt Kempgens ordnete die Lage gegenüber dem WDR so ein: „Ich glaube, das deutsche Recht spricht dafür, dass Städte weiterhin Apple-Tablets nutzen dürfen, es ist ja keine neue Technik, die angeschafft wird. Aber es sind neue öffentliche Aufträge, die am Ende vielleicht ausgeschrieben werden müssten. Das wäre eine Grundsatzfrage, die der EuGH treffen müsste.“

Tatsächlich verfolgen andere Kommunen den Fall mit großer Spannung. Die Dimensionen sind beeindruckend: In Duisburg sind über 54.000 iPads im Einsatz, in Essen rund 74.000, in Dortmund sogar 86.000. Würde der EuGH entscheiden, dass jede Nachbeschaffung von Tablets neu und produktneutral ausgeschrieben werden muss, stünde ein milliardenschwerer Markt vor einer grundlegenden Neuordnung.

Die Schulen in Datteln sind derweil die Leidtragenden. Bürgermeister André Dora musste die Schulen informieren, dass vorerst keine Tablets mehr angeschafft werden können. Bis zur Entscheidung gilt ein Kaufstopp.

Die Rolle der Lehrer: Nutznießer oder Getriebene?

Lehrkräfte sind in mehrfacher Hinsicht Nutznießer der iPad-Infrastruktur. Die Geräte ermöglichen flexible Unterrichtsformen, differenziertes Arbeiten und kreative Projekte. Die Classroom-App erlaubt es, Schülerbildschirme zu überwachen, Geräte zu sperren oder Inhalte zu teilen. Fortbildungen wie „Apple Teacher“ stehen kostenlos zur Verfügung.

Doch die Abhängigkeit von einem einzigen Ökosystem hat ihren Preis. Wenn Schulen sich einmal für Apple entschieden haben, ist ein Wechsel praktisch unmöglich – nicht nur technisch, sondern auch aufgrund der erworbenen Kompetenzen der Lehrkräfte. Genau diese Abhängigkeit ist es, die Samsung und andere Wettbewerber auf den Plan ruft.

Das Rabattsystem als strategisches Werkzeug

Ein wesentlicher Faktor in der Marktdurchdringung von Apple an Schulen ist das mehrstufige Rabattsystem. Lehrkräfte können im Apple Education Store einkaufen und erhalten auf ausgewählte Produkte wie Macs und iPads Rabatte von meist 5 bis 10 Prozent. Auf iPads sind es etwa 4 Prozent, auf AppleCare Protection Plan bis zu 30 Prozent. Während der „Back to School“-Aktion (Juli bis Oktober) gibt es zusätzlich kostenloses Zubehör wie AirPods oder Apple Pencil.

Für Schulen und andere Bildungseinrichtungen gibt es noch weitreichendere Konditionen. Über den Apple School Manager (ASM) können Apps und Bücher in großen Mengen zu Bildungspreisen bezogen werden. Beim Kauf von 20 oder mehr Lizenzen erhalten Bildungseinrichtungen häufig 50 Prozent Rabatt. Die Plattform selbst ist kostenlos nutzbar.

Diese Rabattstruktur ist aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive problematisch. Apple kann durch die Kombination aus Hardware-Rabatten und einem geschlossenen Ökosystem langfristige Kundenbindungen bereits in der Schule aufbauen. Konkurrenten sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung, die es erschwert, gegen Apples etablierte Infrastruktur anzukommen.

Historischer Kontext: Der DigitalPakt Schule als Katalysator

Die aktuelle Situation ist ohne den DigitalPakt Schule nicht zu verstehen. Das Förderprogramm des Bundes mit einem Volumen von 7 Milliarden Euro sollte die Digitalisierung der Schulen vorantreiben. Viele Kommunen nutzten die Mittel, um in großem Stil Tablets anzuschaffen – und entschieden sich dabei oft für Apple.

Das OLG Brandenburg hatte bereits 2021 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine produktspezifische Ausschreibung von Apple-Tablets gerechtfertigt sein kann. Der Vergabesenat stellte klar, dass die Reichweite und die Ausnahmen vom Gebot der Produktneutralität eng auszulegen sind. Doch der Fall Datteln könnte diese Rechtsprechung auf eine neue Ebene heben – möglicherweise sogar auf europäische Ebene.

Ein Blick in die Zukunft: Was kommt nach Datteln?

Der Ausgang des Verfahrens wird richtungsweisend sein. Entscheidet das OLG Düsseldorf oder der EuGH zugunsten von Samsung, müssten Kommunen künftig jede Beschaffung von Tablets neu und produktneutral ausschreiben. Das würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch die langfristige Planungssicherheit im Schul-IT-Bereich gefährden.

Entscheiden die Gerichte zugunsten der Stadt Datteln, wäre das eine Bestätigung des Status quo – und ein Freibrief für andere Kommunen, weiterhin auf Apple zu setzen. Doch der Konflikt zwischen Wettbewerbsfreiheit und Systemstabilität bleibt ungelöst.

Fazit: Mehr als nur ein iPad-Streit

Der Rechtsstreit zwischen Samsung und der Stadt Datteln ist mehr als ein lokaler Konflikt um eine Tablet-Beschaffung. Er ist ein Spiegelbild grundlegender Spannungen unserer digitalen Gesellschaft: zwischen offenen Standards und geschlossenen Ökosystemen, zwischen kurzfristigen Rabatten und langfristigen Abhängigkeiten, zwischen dem Recht auf Wettbewerb und der Notwendigkeit planbarer Infrastrukturen.

Die Lehrer und Schüler in Datteln warten derweil auf neue Geräte – und mit ihnen Tausende Schulen in ganz Deutschland, die den Ausgang des Verfahrens mit Spannung verfolgen. Der Fall zeigt, dass die Digitalisierung der Schulen nicht nur eine technische, sondern auch eine tiefgreifende rechtliche und gesellschaftliche Herausforderung ist.


Quellen

  • WDR: Samsung verklagt Stadt Datteln wegen iPads an Schulen, 1. Juli 2026
  • heise online: iPads für Schulen: Samsung zieht gegen Stadt Datteln vor Gericht, 3. Juli 2026
  • news4teachers: Prozess um Schüler-iPads: Darf eine Ausschreibung nur einen Hersteller zulassen?, 1. Juli 2026
  • dattelner-morgenpost.de: Tablet-Streit zwischen Datteln und Weltkonzern Samsung, 30. Juni 2026
  • WAZ: Wie Grundschüler in NRW zwischen die Fronten zweier Tech-Riesen geraten, 2. März 2026
  • heise online (englisch): Tablets for students: Samsung sues over iPad purchase, 3. Juli 2026
  • Apple Support: Kauf von Apps und Büchern in Apple School Manager
  • Universität Freiburg: Hardware der Firma Apple – Bildungspreise
  • OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 – 19 Verg 2/21

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