Die Lernmittelfreiheit in Bremen: Vom großen Versprechen zum alltäglichen Engpass

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Matheunterricht. Vor Ihnen liegt ein Schulbuch, in dem noch mit D-Mark gerechnet wird. Willkommen an einer bremischen Schule im Jahr 2012 – und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Jahre danach . Denn was die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen seit 1947 großzügig verspricht, scheitert oft an der Realität: an zu knappen Kassen, an veralteten Beständen und an einem System, das die Verantwortung dezentralisiert, ohne die nötigen Ressourcen bereitzustellen.

Dieser Artikel nimmt die „Lernmittelfreiheit“ in Bremen unter die Lupe. Wir klären, was dieser Begriff rechtlich bedeutet, wie er sich von anderen Bundesländern unterscheidet, wer letztlich für die Kosten aufkommt – und warum das Versprechen sozialer Gerechtigkeit in der Praxis so häufig gebrochen wird.


1. Definition und rechtliche Grundlagen

1.1. Die besondere Stellung Bremens: Verfassungsrang

Während in vielen Bundesländern die Lernmittelfreiheit „nur“ einfachgesetzlich geregelt ist, hat sie in Bremen Verfassungsrang. Artikel 31 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 legt fest:

„Der Unterricht an allen öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Lehr- und Lernmittel werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.“ 

Dies ist kein bloßer Programmsatz. Das Land Bremen hat sich damit zu einem der weitreichendsten Lernmittelfreiheitsgesetze im gesamten Bundesgebiet verpflichtet. Laut GEW-Vertretern fallen darunter „alle Utensilien, die die Schüler nicht nur benutzen, sondern wirklich brauchen, um dem Unterricht zu folgen“ – theoretisch sogar Stifte und Hefte .

1.2. Was genau umfasst die Lernmittelfreiheit in Bremen?

Die Rechtslage ist klar, die Praxis zeigt ein anderes Bild. Das Land stellt den Schulen pro Haushaltsjahr ein Budget zur Verfügung, das sich nach Schülerzahl und Schulart berechnet. Dieses Budget liegt jedoch seit Jahren auf einem Niveau, das von vielen als unzureichend kritisiert wird.

Budget pro Schüler und Jahr (Stand 2012):

SchulformBudget pro Schüler (in Euro)
Grundschule41,90 €
Oberschule52,40 €
Gymnasiale Oberstufe56,90 €

Quelle: Senatorin für Bildung, Bremen (2012) 

Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, wofür sie das Geld ausgeben – ein Prinzip der dezentralen Mittelbewirtschaftung, das einerseits Flexibilität schafft, andererseits aber auch zu Fehlsteuerungen führen kann.


2. Die Kostenfrage: Wer zahlt wofür?

2.1. Kosten für Ämter und Behörden

Das Land Bremen gibt jährlich Millionenbeträge für Lernmittel aus. 2011 waren es 5,3 Millionen Euro, 2010 noch 4,9 Millionen . Diese Mittel fließen an die Schulen, die sie für die Beschaffung von Büchern, Arbeitsheften und anderen Materialien verwenden. Hinzu kommen Personalkosten in der Bildungsbehörde für die Verwaltung des Systems, die jedoch nur schwer zu beziffern sind, da sie in den allgemeinen Haushaltsposten aufgehen.

2.2. Kosten für Eltern: Ein Flickenteppich der Belastung

In der Theorie entlastet die bremische Regelung die Eltern vollständig. In der Praxis gibt es jedoch erhebliche versteckte Kosten:

  • Kopiergeld: Da viele Bücher zu alt oder in zu geringer Stückzahl vorhanden sind, greifen Lehrer auf Kopiervorlagen zurück. Die Kosten für Papier und Toner werden häufig auf die Eltern umgelegt.
  • Zusätzliche Anschaffungen: Wenn die Schule kein Budget mehr für Verbrauchsmaterialien wie Hefte und Stifte hat, müssen Eltern diese selbst kaufen.
  • Lücken im System: Einige Schulen sparen ihr Budget für bestimmte Zwecke an, was dazu führt, dass kurzfristig benötigte Materialien nicht beschafft werden können .

2.3. Bundesländervergleich: Ein Flickenteppich der Modelle

Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Modelle in einer Auswahl von Bundesländern:

BundeslandModellEigenanteil der ElternBesonderheiten
BremenVolle Lernmittelfreiheit (Verfassungsrang)Theoretisch 0 €Budget reicht in der Praxis oft nicht; veraltete Bestände 
Baden-WürttembergLeihsystem mit vollständiger Kostenfreiheit0 € (für Bücher)Bücher werden von der Schule gestellt 
SachsenLeihsystem0 € (für Bücher)Umfasst auch Arbeitshefte, Wörterbücher, teilweise Taschenrechner 
ThüringenLeihsystem mit SelbstbeteiligungEltern zahlen für ArbeitshefteDeckelung: Grundschule 30 €, weiterführend 40 € 
Sachsen-AnhaltKeine LernmittelfreiheitVollständige KostenLeihgebühr ca. 3 € pro Buch (Ermäßigung für Sozialhilfeempfänger) 
Rheinland-PfalzKeine LernmittelfreiheitVollständige KostenEltern müssen alle Materialien selbst bezahlen 

3. Soziale Gerechtigkeit und Bildungsungleichheit

3.1. Das Versprechen der Chancengleichheit

Die Idee hinter der Lernmittelfreiheit ist nobel: Bildungschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen die gleichen Startbedingungen haben wie ihre wohlhabenderen Mitschüler . Bremen hat dieses Prinzip mit seiner Verfassung schon 1947 implementiert – lange bevor es in anderen Ländern diskutiert wurde.

3.2. Die Realität: Wenn aus Büchern mit D-Mark soziale Ungerechtigkeit spricht

Doch die Realität sieht anders aus. Ein Schüler des Alten Gymnasiums in Bremen berichtete 2012: *„In der achten und neunten Klasse hatte ich ein Deutsch-Buch aus dem Jahr 1984. 17 Schüler haben das Buch vor mir benutzt.“* Im Matheunterricht wurde mit Büchern gearbeitet, „in denen noch mit D-Mark gerechnet wurde“ .

Das Problem verschärft sich, wenn Bücher nicht mehr ausgeliehen werden können, weil sie zu alt oder beschädigt sind. Dann müssen sich mehrere Klassen einen Satz teilen – mit der Konsequenz, dass die Schüler die Bücher nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Für Hausaufgaben ist das fatal.

Die GEW Bremen kritisiert: „Auf der einen Seite werden die Eltern in Bremen finanziell entlastet, auf der anderen klagen viele Schulen über veraltete Buchbestände.“ 

3.3. Der Teufelskreis der Unterfinanzierung

Das Problem ist strukturell: Die Budgets sind zu niedrig, um sowohl die laufende Beschaffung als auch die Aufarbeitung des jahrelangen Investitionsstaus zu stemmen. Schulen sparen dann bei den Nebenfächern, um die Hauptfächer einigermaßen aktuell zu halten. Die Folge: Geografie-Bücher mit noch eingezeichneter DDR, Physik-Bücher aus den 80ern.

Der Sozialverband VdK warnt, dass die gestiegenen Kosten für Schulbücher (plus 3,8 Prozent binnen eines Jahres) einkommensschwache Familien überproportional treffen . Die Regelsätze in der Grundsicherung und das Bildungs- und Teilhabepaket seien „realitätsfern, veraltet und nicht an die Lebensrealität der Menschen angepasst“ .


4. Historische Entwicklung und politische Kontroversen

4.1. Vom Weimarer Versprechen zum bremischen Sonderweg

Die Idee der Lernmittelfreiheit ist nicht neu. Bereits 1919 wurde in der Weimarer Verfassung der kostenfreie Volksschulbesuch verankert, nicht aber die Lernmittelfreiheit. Erst nach 1945 setzte sie sich in beiden deutschen Staaten durch .

In den 1970er Jahren gab es in fast allen westdeutschen Ländern Lernmittelfreiheit. Doch im Zuge der Schuldenkrisen und des „schlanken Staates“ wurde sie in den 2000ern vielerorts abgeschafft oder eingeschränkt. Bremen hielt am Verfassungsrang fest – ein Alleinstellungsmerkmal, das jedoch zunehmend zur symbolischen Hülse wurde, da die tatsächliche Finanzausstattung nicht mithielt.

4.2. Aktuelle politische Debatten (Stand 2025)

Die Diskussion um die Lernmittelfreiheit ist aktueller denn je. Die Partei Die Linke fordert eine bundesweite, flächendeckende Lernmittelfreiheit . Fraktionsvize Gohlke argumentiert: „Bildung ist kein Luxus, den man sich leisten können muss. Wer gleiche Chancen für alle Kinder wolle, müsse bei den Schulbüchern anfangen.“ 

Bremen steht dabei im Spannungsfeld: Einerseits hat das Land ein progressives Gesetz, andererseits fehlt das Geld, um es umzusetzen. Die Bildungsbehörde betont, dass die Schulen ihr Budget richtig einsetzen müssten – und dass es Extra-Etats für PCs und Musikinstrumente gebe . Kritiker kontern, dass dies an der Kernproblematik vorbeigehe: Die Basisfinanzierung für Lernmittel sei einfach zu niedrig.


5. Fazit und Ausblick

Die Lernmittelfreiheit in Bremen ist ein Lehrstück für gut gemeinte Politik, die an der Umsetzung scheitert. Das Land hat ein hervorragendes Gesetz – auf dem Papier. In der Praxis führt die Unterfinanzierung zu veralteten Büchern, ungleichen Lernbedingungen und versteckten Kosten für Eltern. Das Versprechen sozialer Gerechtigkeit wird so ad absurdum geführt.

Die zentralen Herausforderungen:

  1. Finanzierungslücke: Die jährlichen Budgets (ca. 5 Mio. Euro) reichen nicht aus, um den Bestand aktuell zu halten und gleichzeitig Verbrauchsmaterialien zu finanzieren.
  2. Qualitätskontrolle: Die dezentrale Mittelvergabe führt zu starken Qualitätsunterschieden zwischen den Schulen.
  3. Digitale Kluft: Während über veraltete Bücher diskutiert wird, tut sich eine neue Lücke auf: die digitale Ausstattung. Die Linke fordert daher eine „analoge und digitale Lernmittelfreiheit“ .

Ausblick: Die aktuelle Debatte auf Bundesebene könnte Bremen unter Druck setzen, sein System zu reformieren. Eine bloße Erhöhung der Budgets wäre ein erster Schritt. Notwendig wäre jedoch ein grundsätzliches Umdenken: von einer symbolischen zu einer tatsächlichen Lernmittelfreiheit – mit auskömmlicher Finanzierung, verbindlichen Qualitätsstandards und einem Mechanismus, der sicherstellt, dass kein Kind mehr mit einem 40 Jahre alten Buch lernen muss.

Solange im Jahr 2025 (und darüber hinaus) noch Bücher aus der D-Mark-Ära im Umlauf sind, ist das Versprechen der Chancengleichheit nicht eingelöst.


Quellen

  • Bremisches Hochschulgesetz (BremHG), § 7 – Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium 
  • Deutschlandfunk: „Linke fordert flächendeckende Lernmittelfreiheit“ (25.08.2025) 
  • Weser Kurier: „Manche Schüler rechnen noch mit D-Mark“ (06.03.2012) 
  • Die Linke Sonneberg: „Lernmittelfreiheit statt Bildungsungerechtigkeit“ (August 2025) 
  • MDR: „Kosten für Lehrbücher belasten einkommensschwache Familien“ (17.08.2025) 
  • nd-aktuell: „Bildungslexikon – Lernmittelfreiheit“ (23.09.2017) 
  • German History Docs: „Verfassung der Freien Hansestadt Bremen“ (1947) 

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