Dokumenten-Set zur rechtssicheren Regelung des digitalen Nachlasses

Autor: DerSchneider

Das folgende Dokumenten-Set besteht aus drei aufeinander abgestimmten Bausteinen, die gemeinsam eine vollständige und rechtssichere Regelung des digitalen Nachlasses ermöglichen:

  1. Transmortale Vollmacht für den digitalen Nachlass – das zentrale Instrument, das einer Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten und über den Tod hinaus umfassende Befugnisse einräumt
  2. Testamentarische Verfügung zum digitalen Nachlass – die ergänzende Regelung für das Testament, die den Erben die rechtliche Position stärkt
  3. Nachlassverzeichnis für digitale Vermögenswerte – die praktische Übersicht aller Zugänge, Schlüssel und Vermögenswerte

Baustein 1: Transmortale Vollmacht für den digitalen Nachlass

Diese Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und wirkt über den Tod hinaus fort. Ein transmortal Bevollmächtigter kann im Rahmen der Vollmacht alle Rechtsgeschäfte für die Erben tätigen, die der Erblasser selbst hätte durchführen können.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende Vorlage ist eine rechtliche Gestaltungsempfehlung. Für höchste Rechtssicherheit wird empfohlen, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen, insbesondere wenn sie Grundstücksgeschäfte oder umfangreiche Kryptovermögen umfasst.

VORLAGE – TRANSMORTALE VOLLMACHT FÜR DIGITALEN NACHLASS

Transmortale Vollmacht – Digitale Angelegenheiten

Hiermit erteile ich,

Name des Vollmachtgebers: _____________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________________
Anschrift: _____________________________________________
Ausweisnummer (optional): _____________________________________________

der/dem nachstehend genannten Person:

Name des/der Bevollmächtigten: _____________________________________________
Geburtsdatum: _____________________________________________
Anschrift: _____________________________________________
Verwandtschaftsverhältnis (optional): _____________________________________________

die transmortale Vollmacht, mich sowohl zu Lebzeiten als auch über meinen Tod hinaus in allen meine digitalen und elektronischen Angelegenheiten zu vertreten.

§ 1 Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht umfasst insbesondere die folgenden Befugnisse:

1. Zugang zu digitalen Konten und Diensten

  • Einrichtung, Nutzung, Verwaltung, Änderung und Löschung von Benutzerkonten (Accounts) bei allen Anbietern digitaler Dienste, insbesondere bei sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, X, LinkedIn, TikTok), Messenger-Diensten (Telegram, WhatsApp, Signal, Threema), E-Mail-Anbietern (Gmail, Outlook, GMX, web.de), Cloud-Speichern (Google Drive, iCloud, Dropbox, Microsoft OneDrive), Streaming-Diensten (Netflix, Spotify, Amazon Prime, Apple Music) sowie sonstigen Online-Diensten
  • Abruf, Einsichtnahme, Verwaltung, Löschung und – soweit technisch möglich – Weiterleitung der dort gespeicherten Inhalte, Nachrichten und Dateien
  • Umstellung von Konten auf Gedenkzustand oder deren vollständige Löschung

2. Kryptowerte und digitale Vermögenswerte

  • Zugriff auf, Verwaltung und Verfügung über sämtliche Kryptowährungen (insbesondere Bitcoin, Ethereum, Stablecoins), Krypto-Assets, Non-Fungible Tokens (NFTs) und sonstige tokenisierte Vermögenswerte
  • Nutzung, Sicherung und Weitergabe von Private Keys, Seed Phrases und sonstigen Zugangsdaten zu Wallets (sowohl Cold Wallets als auch Hot Wallets)
  • Transfer von Kryptowerten auf Konten der Erben oder deren Verkauf gegen Fiat-Währung
  • Abwicklung von Konten bei Krypto-Börsen (Custodial Wallets)

3. Vertragliche Angelegenheiten

  • Kündigung, Änderung oder Fortführung von Verträgen über digitale Dienstleistungen, Abonnements und Mitgliedschaften
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Diensteanbietern
  • Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten

4. Technische Maßnahmen

  • Entsperrung und Nutzung aller elektronischen Geräte des Vollmachtgebers (Smartphones, Tablets, Laptops, Desktop-Computer, externe Festplatten, USB-Sticks)
  • Zugriff auf Passwort-Manager und Verschlüsselungsdienste
  • Sicherung, Wiederherstellung oder Löschung von Daten

§ 2 Geltungsdauer

Diese Vollmacht tritt ab dem Datum ihrer Erteilung in Kraft und bleibt über meinen Tod hinaus gültig. Sie erlischt nicht durch meinen Tod, sondern besteht zu meinen Erben und deren Abwicklung des digitalen Nachlasses fort.

§ 3 Verhältnis zu Erben

Die Erben sind berechtigt, diese Vollmacht zu widerrufen. Solange kein Widerruf erfolgt, ist der/die Bevollmächtigte berechtigt, den digitalen Nachlass eigenständig abzuwickeln. Der/die Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Erben über seine/ihre Handlungen zu unterrichten, soweit dies zumutbar ist.

§ 4 Befreiung von Beschränkungen

Der/die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) befreit, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Vollmacht für mehrere Personen (optional)

Falls mehrere Bevollmächtigte benannt werden:

  • Gemeinschaftliche Vertretung (Handeln nur gemeinsam)
  • Einzelvertretungsbefugnis (jeder kann allein handeln)

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Ort, Datum: _____________________________________________

Unterschrift Vollmachtgeber: _____________________________________________

Unterschrift Bevollmächtigter (Annahme der Vollmacht): _____________________________________________

Hinweis: Zur Sicherheit wird empfohlen, diese Vollmacht zusätzlich notariell beglaubigen zu lassen, insbesondere wenn ein erheblicher Vermögenswert im digitalen Nachlass zu erwarten ist. Im Falle von Grundstücksgeschäften ist die notarielle Form zwingend erforderlich.

Hinweise zur Ausfüllung der Vollmacht:

  • Nicht die Passwörter selbst in die Vollmacht aufnehmen! Die Vollmacht dient als Legitimationsdokument gegenüber Dritten. Die Zugangsdaten sind separat – etwa in einem versiegelten Umschlag oder einem Passwort-Manager – aufzubewahren.
  • Bei Benennung mehrerer Bevollmächtigter sollten die Befugnisse klar abgegrenzt werden (z. B. eine Person für Social Media, eine andere für Kryptowerte).
  • Die Vollmacht sollte an mehreren Orten hinterlegt werden: bei der bevollmächtigten Person, beim Notar (falls beurkundet) sowie im Nachlassordner des Vollmachtgebers.

Baustein 2: Testamentarische Verfügung zum digitalen Nachlass

Diese Klausel sollte in das Testament oder die letztwillige Verfügung aufgenommen werden. Sie stärkt die rechtliche Position der Erben gegenüber Plattformbetreibern und stellt klar, dass der gesamte digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge unterliegt.

VORLAGE – TESTAMENTARISCHE KLAUSEL FÜR DIGITALEN NACHLASS

§ [X] – Digitaler Nachlass

Zur Klarstellung halte ich fest, dass aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge meine Erben meinen gesamten digitalen Nachlass erhalten. Dazu gehören insbesondere:

  1. Sämtliche digitalen Inhalte, Informationen und Daten, die in digitaler Form von mir erstellt oder bereitgestellt wurden, unabhängig vom Speicherort (eigene Geräte, Cloud-Dienste, externe Datenträger)
  2. Sämtliche Rechte und Pflichten aus digitalen Dienstleistungen, insbesondere aus Nutzungsverträgen mit sozialen Netzwerken, E-Mail-Anbietern, Cloud-Diensten, Messenger-Diensten, Streaming-Diensten und sonstigen Online-Plattformen
  3. Meine Kryptowährungen und sonstigen Kryptowerte/-assets, einschließlich der privaten und öffentlichen Schlüssel (Private Keys, Seed Phrases) unabhängig von der Art der Verwahrung, sowie aller damit verbundenen Rechte und Pflichten
  4. Meine sonstigen digitalen Vermögenswerte, einschließlich etwaiger NFTs, digitaler Lizenzen, Domainnamen und Guthaben auf Online-Plattformen

Meine Erben sind über diesen digitalen Nachlass frei verfügungsberechtigt. Sie sind in ihrer Verfügung auch nicht durch mein postmortales Persönlichkeitsrecht beschränkt.

Sämtlichen Anbietern und Providern ist es hiermit gestattet, meinen Erben Zugang zu meinen Benutzerkonten, zu den dort gespeicherten Inhalten sowie zu allen sonstigen digitalen Inhalten zu gewähren. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Herausgabe von Zugangsdaten, soweit diese bei den Anbietern vorhanden sind.

Ort, Datum: _____________________________________________

Unterschrift Testator/Testatorin: _____________________________________________

Hinweis zur Form: Für die Errichtung eines Testaments ist grundsätzlich die eigenhändige Niederschrift und Unterschrift erforderlich (§ 2247 BGB). Alternativ kann ein notarielles Testament errichtet werden. Die vorstehende Klausel kann in ein bestehendes Testament eingefügt oder als separates Schriftstück (etwa in einem handschriftlichen Nachtrag) verfasst werden.

Besondere Hinweise zu Kryptowährungen im Testament:

  • Private Keys und Seed Phrases sollten nicht im Testament selbst notiert werden, da ein Testament nach dem Tod – anders als die trans mortale Vollmacht – grundsätzlich beim Nachlassgericht eröffnet und damit möglicherweise mehreren Personen zugänglich wird.
  • Stattdessen sollte das Testament lediglich auf einen externen Verwahrort verweisen, etwa: „Der Zugang zu meinen Kryptowährungen (Private Keys und Seed Phrases) befindet sich in einem versiegelten Umschlag, der in meinem Bankschließfach hinterlegt ist und nach meinem Tod meinen Erben ausgehändigt werden soll.“

Baustein 3: Nachlassverzeichnis für digitale Vermögenswerte

Das folgende Verzeichnis sollte getrennt von der Vollmacht und vom Testament aufbewahrt werden, da es sensible Zugangsdaten enthält. Es dient als zentrale Übersicht für die bevollmächtigte Person und die Erben.

VORLAGE – VERZEICHNIS DIGITALER NACHLASS

A. ALLGEMEINE GERÄTE UND ZUGÄNGE

Gerät / DienstBenutzername / KennungPasswort / Key (verschlüsselt)SicherheitsfragenBesonderheiten
Smartphone (Modell)
Laptop/PC (Modell)
Tablet (Modell)
Passwort-Manager (Anbieter)Master-Passwort

B. E-MAIL-KONTEN

AnbieterE-Mail-AdressePasswortWiederherstellungs-E-Mail2-Faktor-Methode

C. SOCIAL MEDIA & MESSENGER

PlattformBenutzername / Profil-URLPasswortHinterlegte ErreichbarkeitBesonderes (z. B. Nachlasskontakt)
Facebook/InstagramNachlasskontakt eingerichtet: ☐ Ja / ☐ Nein
TelegramEnde-zu-Ende verschlüsselte Chats separat sichern
WhatsApp(verknüpfte Nummer)(Backup-Passwort)Backup in iCloud/Google Drive: ☐
X (Twitter)
LinkedIn
TikTok

D. KRYPTOWÄHRUNGEN

Art der WalletPlattform / AnbieterÖffentliche AdressePrivate Key / Seed Phrase (Verwahrort)Geschätzter Wert (€)
Hot Wallet(z. B. Binance, Coinbase)
Cold Wallet (Hardware)(z. B. Ledger, Trezor)
Paper Wallet
DeFi / sonstige

E. WEITERE DIGITALE DIENSTE UND ABONNEMENTS

DienstAnbieterAccount-ZugangKündigungsfristVertragsendeWert / Guthaben
Cloud-Speicher (iCloud, Google Drive, Dropbox)
Streaming (Netflix, Spotify, Amazon Prime, Apple Music)
Online-Banking
Versicherungsportale
Domainnamen
Sonstige (z. B. PayPal, Steam, Xbox Live)

F. VERWAHRORT VERSCHLÜSSELTER ZUGANGSDATEN

Art der DatenVerwahrortZugangsberechtigte PersonenBesonderheiten
Private Keys / Seed Phrases(z. B. Bankschließfach, Tresor, notarielle Verwahrung)
Master-Passwörter
Wiederherstellungscodes (2FA)

G. HANDLUNGSANWEISUNGEN FÜR DEN TODESFALL

Gewünschte Handlungen im digitalen Nachlass:

  • Löschung folgender Konten: _____________________________________________
  • Überführung in Gedenkzustand: _____________________________________________
  • Weitergabe bestimmter Daten an: _____________________________________________
  • Sonstige Wünsche: _____________________________________________

Ort, Datum: _____________________________________________

Unterschrift (Erblasser/in): _____________________________________________

Kombinierte Anwendung der drei Bausteine

DokumentZweckVerwahrortWer erhält es?
Transmortale VollmachtRechtliche Befugnis zur AbwicklungNotar (falls beurkundet) + Bevollmächtigter + NachlassordnerBevollmächtigte Person
Testamentarische KlauselStärkung der Erbenposition gegenüber PlattformenTestament (Nachlassgericht)Erben über Nachlassgericht
NachlassverzeichnisPraktische ZugangsübersichtGetrennt von Vollmacht und Testament, z. B. versiegelter Umschlag oder BankschließfachBevollmächtigte Person + Erben (nach Öffnung)

Wichtig: Das Nachlassverzeichnis sollte regelmäßig aktualisiert werden – mindestens einmal jährlich oder bei jeder wesentlichen Änderung der digitalen Lebensumstände (neue Accounts, neue Kryptowährungen, geänderte Passwörter).

Besondere Hinweise zu spezifischen Vermögenswerten

Kryptowährungen

Digitale Vermögenswerte, die einem Erblasser zugeordnet werden können, fallen grundsätzlich in den Nachlass. Entscheidend ist, ob eine rechtlich und tatsächlich zuordenbare Vermögensposition besteht. Der private Schlüssel ist der einzige Zugang; geht dieser verloren, sind die Kryptowerte unwiederbringlich verloren. Private Keys sollten daher sicher verwahrt werden, zum Beispiel in einem Bankschließfach. Die Informationen dazu sollten im Nachlassverzeichnis vermerkt werden.

Telegram und Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger

Bei Messenger-Diensten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (insbesondere Telegram, WhatsApp, Signal) ist besondere Vorsicht geboten. Ohne Zugang zum verknüpften Gerät oder zur Cloud-Backup-Funktion bleiben Nachrichten für immer unzugänglich. Es empfiehlt sich, regelmäßige Backups einzurichten und die Zugangsdaten hierzu im Nachlassverzeichnis zu dokumentieren.

Social-Media-Konten

Nach dem BGH-Urteil von 2018 (Az. III ZR 183/17) geht der Nutzungsvertrag eines sozialen Netzwerks grundsätzlich nach § 1922 BGB auf die Erben über. Dem Zugang stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. Die Erben sind vollständig in das Vertragsverhältnis eingetreten – dies umfasst auch einen Anspruch auf aktive Nutzung. Die testamentarische Klausel dient hier vor allem der Klarstellung gegenüber den Plattformen und kann die praktische Durchsetzung beschleunigen.

Fazit

Die hier vorgelegten drei Bausteine bilden ein rechtssicheres und praktisch umsetzbares Gesamtsystem zur Regelung des digitalen Nachlasses:

  • Die transmortale Vollmacht gibt einer Vertrauensperson die Befugnis, den digitalen Nachlass über den Tod hinaus zu verwalten
  • Die testamentarische Klausel stellt klar, dass der gesamte digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht
  • Das Nachlassverzeichnis liefert die praktischen Zugangsdaten getrennt von den rechtlichen Dokumenten

Die Kombination aller drei Instrumente stellt sicher, dass die Erben sowohl rechtlich als auch tatsächlich in der Lage sind, das digitale Erbe anzutreten – sei es bei alltäglichen Online-Konten, bei Messenger-Diensten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder bei Kryptowährungen, bei denen der Private Key den entscheidenden Zugang darstellt.


Quellen

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17 (Facebook-Fall)
  • BeckRS 2018, 16463 – BGH: Digitale Benutzerkonten sind vererblich (2018)
  • ZErb 07/2025, Der digitale Nachlass: Herausforderungen und Perspektiven (Haufe, 2025)
  • ZErb 07/2025, Der digitale Nachlass: Zugangsdaten und Verwahrung (Haufe, 2025)
  • MTR Legal: Kryptowährungen vererben – Wichtige Hinweise für Erbfälle (2026)
  • Rechtsanwalt Krau: Verwendung der transmortalen Vollmacht zur Nachlassabwicklung (2025)
  • Verbraucherzentrale NRW: Das Vorsorge-Handbuch, 10. Auflage 2025
  • Vollmacht-Muster.de: Erteilung einer transmortalen Vollmacht (2024)

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