18 – Betriebsstätten und Arbeitsstätten: Anforderungen an Beleuchtung und Steckdosen
Autor: DerSchneider
Einleitung: Licht und Strom für die Arbeit
Büros, Werkstätten, Verkaufsräume – Arbeitsstätten haben besondere Anforderungen an die Elektroinstallation. Nicht nur die VDE 0100, sondern auch die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spielen eine Rolle. Dieser Artikel konzentriert sich auf die elektrotechnischen Aspekte: Beleuchtungsstärke, Steckdosenausstattung, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung.
1. Beleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4
Die ASR A3.4 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung) gibt Mindestbeleuchtungsstärken vor, die elektrisch umgesetzt werden müssen:
| Arbeitsplatzart | Mindestbeleuchtungsstärke (Lux) |
|---|---|
| Büro (Bildschirmarbeit) | 500 Lux (Schreibtischebene) |
| Einzelhandel (Verkaufsraum) | 300 Lux |
| Flure, Verkehrswege | 100 Lux |
| Grobmontage, Lager | 100–200 Lux |
| Technische Zeichnungen | 750 Lux |
Die VDE 0100 selbst gibt keine Lux-Werte vor, aber die elektrische Planung muss diese Werte ermöglichen (Anzahl und Anordnung der Leuchten, Dimmer, Notbeleuchtung).
2. Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung)
Nach ASR A3.4 / VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung) sind Arbeitsstätten mit Sicherheitsbeleuchtung auszustatten, wenn:
- Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefahren entstehen (z. B. Treppen, Fluchtwege)
- Mehr als 200 Personen anwesend sein können
Arten:
- Ersatzbeleuchtung: übernimmt die normale Beleuchtung bei Ausfall (z. B. OP-Saal)
- Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege: beleuchtet Rettungswege, muss 1 Lux auf dem Boden erzeugen, Batteriepufferzeit 1–3 Stunden
- Sicherheitsbeleuchtung für Gefahrenstellen (z. B. Maschinennot-Aus)
Elektrische Anforderung: Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus einem separaten Stromkreis oder mit zentraler Batterieanlage gespeist werden, so dass bei Ausfall der Hauptversorgung automatisch umgeschaltet wird.
3. Steckdosen in Arbeitsstätten (nach VDE 0100-410 und Arbeitsstättenregel)
- Mindestanzahl: Nicht direkt in der VDE 0100, aber die ASR empfiehlt ausreichend Steckdosen, um Verlängerungsleitungen zu vermeiden (Brandgefahr).
- RCD-Pflicht: Alle Steckdosen bis 32 A müssen mit RCD 30 mA geschützt sein (auch in Büros). Das ist strenger als im privaten Wohnungsbau (dort nur bestimmte Räume).
- Kennzeichnung: Bei Steckdosen in Werkstätten mit erhöhter Gefahr (Feuchtigkeit, Staub) muss die Schutzart (IP44) gekennzeichnet sein.
Praxistipp: In Büros mindestens eine Steckdose pro 4 m² (Faustregel).
4. Besondere Anforderungen für Betriebsstätten mit Gefahren
- Ex-Bereiche (z. B. Lackiererei): VDE 0100-716 (oder VDE 0165)
- Feuchträume (z. B. Brauerei): Wie Bad (Teil 701)
- Landwirtschaft (Stall): Teil 705 (siehe späterer Artikel 29)
5. Typische Fehler in Arbeitsstätten
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Keine Sicherheitsbeleuchtung in Fluren | Bei Stromausfall Orientierungslosigkeit, Unfälle |
| Keine RCDs für Bürosteckdosen (denken, das sei nur für Baustellen) | Verstoß gegen VDE 0100-410 – Personenschutz nicht gegeben |
| Zu wenige Steckdosen → Verlängerungsleitungen über Flure | Stolpergefahr, Brandgefahr (Überlast, Kabelquerschnitt zu klein) |
| Beleuchtungsstärke nicht gemessen (nur geschätzt) | Mitarbeiter klagen über Augenbelastung |
Checkliste für die Praxis
- Ist die Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 ausgelegt (Büro 500 Lux)?
- Ist eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege vorhanden (1 Lux, Batteriepuffer)?
- Haben alle Steckdosen bis 32 A einen RCD mit 30 mA?
- Ist die Anzahl der Steckdosen ausreichend (keine Mehrfachstecker an Mehrfachsteckern)?
- Sind in Feuchträumen die Schutzarten (IP44) eingehalten?
Fazit und Ausblick
Arbeitsstätten sind strenger reguliert als Wohnungen – vor allem bei RCD-Pflicht (alle Steckdosen) und Beleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung). Wer diese Punkte beachtet, vermeidet Bußgelder und Unfälle.
Im nächsten Artikel (19) verlassen wir die Planung und widmen uns dem Betrieb: „Wiederkehrende Prüfungen: Pflichten des Betreibers“.
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