19 – Wiederkehrende Prüfungen: Pflichten des Betreibers
Autor: DerSchneider
Einleitung: Die Anlage altert – die Prüfung nicht
Eine elektrische Anlage ist kein wartungsfreies Produkt. Isolationen werden spröde, Schraubverbindungen locker, RCDs altern. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen) schreiben wiederkehrende Prüfungen vor – unabhängig von der VDE 0100, die nur die Errichtung regelt.
Dieser Artikel klärt, wer als Betreiber gilt, welche Prüffristen gelten, was geprüft werden muss und wie die Dokumentation auszusehen hat.
1. Wer ist Betreiber?
Betreiber ist, wer die Anlage für den Betrieb nutzt – nicht der Errichter. Das kann sein:
- Hauseigentümer (bei Eigennutzung)
- Vermieter (für die gemeinschaftlichen Anlagen)
- Mieter (für die von ihm genutzten Anlagenteile, wenn er Stromvertrag hat)
Der Betreiber ist verantwortlich für die wiederkehrenden Prüfungen. Er kann sie an eine Elektrofachkraft delegieren, nicht aber die Verantwortung abgeben.
2. Rechtsgrundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10, §14 – fordert Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend
- DGUV V3 (bisher BGV A3) – Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- VDE 0105-100 – Technische Regel für den Betrieb (konkretisiert die BetrSichV)
Die BetrSichV unterscheidet:
- Prüfung vor Inbetriebnahme (entspricht der Erstprüfung nach VDE 0100-600)
- Wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Fristen
3. Prüffristen nach BetrSichV / DGUV V3 (Beispiele)
| Anlagenteil / Betriebsmittel | Prüffrist |
|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen (Hausinstallation) | 4 Jahre (bei Wohnungen), 1 Jahr (bei Baustellen, Landwirtschaft, Feuchträumen) |
| Ortsveränderliche Geräte (Verlängerungsleitungen, Handwerkzeuge) | 6 Monate bis 2 Jahre (je nach Beanspruchung) |
| RCDs (zusätzliche Funktionsprüfung mit Prüftaste) | monatlich (durch Betreiber) |
| RCD-Messung (Auslösezeit, -strom) | Alle 4 Jahre (oder kürzer) |
Praxistipp: Die Fristen sind keine starren Werte. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Fristen fordern (z. B. in Nassbereichen alle 6 Monate).
4. Was wird bei der wiederkehrenden Prüfung gemacht?
Nach VDE 0105-100:
- Besichtigung (Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Verschmutzung, lose Teile)
- Messungen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Test) – ähnlich wie bei der Erstprüfung, aber reduziert (nicht alle Messungen müssen wiederholt werden, wenn keine Änderungen).
- Funktionsprüfung (Schalter, RCD-Prüftaste, Schutzgeräte)
Der Umfang ist geringer als bei der Erstprüfung – es sei denn, es wurden Änderungen vorgenommen.
5. Dokumentation – Das Prüfbuch
Der Betreiber muss ein Prüfbuch (oder elektronisches Verzeichnis) führen mit:
- Datum der Prüfung
- Name des Prüfers (Elektrofachkraft)
- Prüfergebnisse (Messwerte, Mängel)
- Datum der nächsten Prüfung
- Ggf. Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Ohne Dokumentation gilt die Prüfung als nicht erfolgt.
6. Typische Fehler bei wiederkehrenden Prüfungen
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Keine Prüfung durchgeführt, weil „nichts geändert wurde“ | Alterung wird ignoriert → Unfallrisiko steigt |
| Nur Sichtprüfung ohne Messungen | Isolationsfehler werden nicht erkannt |
| Fristen überschritten (z. B. 5 Jahre statt 4) | Bei Unfall: Verstoß gegen BetrSichV → Haftung, Versicherungsprobleme |
| Keine Dokumentation | Im Schadensfall kein Nachweis der Prüfung |
Checkliste für die Praxis (Betreiber)
- Ist eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, die die Prüffristen festlegt?
- Sind die Prüffristen für ortsfeste Anlagen (meist 4 Jahre) bekannt?
- Werden ortsveränderliche Geräte regelmäßig geprüft (je nach Nutzung 6–24 Monate)?
- Wird der RCD monatlich mit der Prüftaste getestet (vom Betreiber)?
- Liegt ein aktuelles Prüfprotokoll einer Elektrofachkraft vor (nicht älter als Frist)?
- Wird ein Prüfbuch geführt?
Fazit und Ausblick
Die wiederkehrende Prüfung ist keine lästige Pflicht, sondern eine Versicherung gegen Unfälle und Haftungsrisiken. Die Fristen sind nicht willkürlich – sie basieren auf der Alterung der Komponenten. Wer sie ignoriert, spielt mit dem Feuer.
Im nächsten Artikel (20) befassen wir uns mit einem häufigen Fall: „Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen“.
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