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PNA-11: Wenn der Arbeitsplatz zum Risikoraum wird – Eine Standortbestimmung

Autor: DerSchneider


Einleitung

Es ist ein Paradox der modernen Arbeitswelt: Noch nie war der Arbeitsplatz so sicher wie heute – und doch sterben in Deutschland jedes Jahr Hunderte Menschen bei Arbeitsunfällen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) registrierte im Jahr 2021 allein 737 tödliche Arbeitsunfälle bei insgesamt 806.217 gemeldeten Unfällen. Ein nicht unerheblicher Teil davon ereignet sich bei Arbeiten, die Menschen allein verrichten – außerhalb von Ruf- und Sichtweite, ohne Kollegen, die im Notfall helfen könnten.

Genau hier setzt die Personen-Notsignal-Anlage (PNA) an: Ein technisches System, das Leben retten soll, wenn der Mensch selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Besonders die Variante PNA-11, die öffentliche Mobilfunknetze nutzt, hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Was einst als einfacher Totmannschalter begann, hat sich zu einem komplexen, normativ durchdrungenen Sicherheitssystem entwickelt – und steht heute an der Schwelle zur nächsten Evolutionsstufe: der app-basierten, vollständig digitalisierten Lösung.

Die Idee, ein handelsübliches Smartphone mit einer entsprechenden App zur Personen-Notsignal-Anlage zu machen, gewinnt zunehmend an Fahrt. Sie verspricht Kostenvorteile, Flexibilität und eine nahtlose Integration in bestehende Arbeitsabläufe. Doch ist sie wirklich ein vollwertiger Ersatz für dedizierte Hardware? Dieser Artikel beleuchtet die technischen, rechtlichen und historischen Hintergründe der PNA-11, ordnet den aktuellen Markt ein und wirft einen Blick auf die Herausforderungen, die mit der zunehmenden Digitalisierung dieses Sicherheitsbereichs einhergehen.


1. Alleinarbeit – Ein juristischer und praktischer Begriff

1.1 Was ist Alleinarbeit?

Alleinarbeit liegt vor, „wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt“. Eine zeitliche Komponente ist in dieser Definition nicht enthalten. Das bedeutet: Ob ein Monteur drei Minuten oder drei Stunden allein an einer Schaltanlage arbeitet – es handelt sich in beiden Fällen um Alleinarbeit.

Diese Definition mag überraschend weit erscheinen. Tatsächlich kommt Alleinarbeit im Arbeitsalltag häufig vor und ist grundsätzlich auch zulässig, sofern nicht staatliche Vorschriften oder Regelungen der Unfallversicherungsträger die Einrichtung konkreter Einzelarbeitsplätze untersagen.

1.2 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die entscheidende Rechtsnorm ist hier die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Sie verpflichtet den Unternehmer dazu, durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann. Konkretisiert wird dies in der DGUV Regel 112-139 (ehemals BGR/GUV-R 139) „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“. Diese Regel erläutert die Vorgaben aus §10 des Arbeitsschutzgesetzes, §4 Abs. 5 der Arbeitsstättenverordnung sowie §§8 und 25 der DGUV Vorschrift 1.

Der Arbeitgeber muss also in jedem Fall sicherstellen, dass unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann. Dies kann durch organisatorische Maßnahmen geschehen – etwa Kontrollgänge einer zweiten Person oder regelmäßige Kontrollanrufe. Ist eine gefährliche Arbeit jedoch von einer Person allein auszuführen, hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Genau hier kommt die PNA ins Spiel.

1.3 Wann ist eine PNA erforderlich?

Die DGUV Regel 112-139 sieht vor, dass zunächst eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Dabei werden verschiedene Gefährdungsstufen definiert. Für ein akzeptables Risiko darf ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten werden; bei Überschreitung sind zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen. Sind solche Maßnahmen nicht möglich, ist Alleinarbeit nicht zulässig.

Die PNA ist also nicht in jedem Fall die erste Wahl – aber dort, wo die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Risiko ergibt und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, wird sie zur Pflicht.


2. Die technische Entwicklung: Vom Totmannschalter zur Smartphone-App

2.1 Historische Wurzeln

Die Idee, einen Arbeiter durch ein technisches Gerät überwachen zu lassen, ist keineswegs neu. Bereits in der frühen Industrialisierung gab es einfache mechanische Vorrichtungen, die bei Stillstand des Arbeiters einen Alarm auslösen sollten – die berühmten „Totmannschalter“, die ihren Namen aus dem Eisenbahnwesen haben. Dort musste der Lokführer einen Hebel oder ein Pedal kontinuierlich betätigen; ließ er los, wurde dies als Bewusstlosigkeit interpretiert und der Zug automatisch gebremst.

Übertragen auf die Arbeitswelt bedeutete dies: Wer allein arbeitet, muss in regelmäßigen Abständen ein Signal geben, das anzeigt: „Mir geht es gut.“ Bleibt dieses Signal aus, wird Hilfe alarmiert.

2.2 Die ersten zertifizierten PNA-Systeme

Mit der zunehmenden Normierung des Arbeitsschutzes in den 1990er und 2000er Jahren entstanden die ersten systematisch entwickelten Personen-Notsignal-Anlagen. Seit Beginn des Jahres 2008 werden zwei verschiedene Konzepte von Personen-Notsignal-Anlagen unterschieden:

  1. PNA-S: Systeme mit einer fest installierten Empfangszentrale im Betrieb (Funknetz)
  2. PNA-11: Systeme unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze (Mobilfunk)

2.3 Die PNA-11: Normung und Anforderungen

Die DIN VDE V 0825-11 (VDE V 0825-11) definiert seit 2007 die Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze. Die aktuelle Fassung von 2023 präzisiert unter anderem Begriffe und Anforderungen und passt diese an den Teil 1 der Normreihe an.

Die Aufgabe einer PNA-11 ist es, „für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten durch Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personenalarmen unverzüglich Hilfe herbeizurufen sowie im Notfall zusätzlich eine Sprechverbindung aufzubauen“.

AlarmartHöchstzulässige Reaktionszeit (PNA-11)
Willensabhängiger Personen-Alarm< 2 Sekunden
Voralarm< 15 Sekunden
Lagealarm (willensunabhängig)< 90 Sekunden
Ruhealarm (willensunabhängig)< 90 Sekunden
Zeitalarm (willensunabhängig)< 15 Minuten
Technischer Alarm< 10 Minuten

Quelle: DGUV Regel 112-139, Tabelle 6

Die Tabelle zeigt, dass das System nicht nur schnell reagieren muss, sondern auch unterschiedliche Alarmarten mit unterschiedlichen Anforderungen abdecken muss – vom einfachen manuellen Notruf über den Lagealarm bei Sturz bis hin zum Zeitalarm, der bei ausbleibender periodischer Bestätigung ausgelöst wird.

2.4 Die technische Architektur einer PNA-11

Eine PNA-11 besteht aus zwei Hauptkomponenten:

Das Personen-Notsignal-Gerät (PNG) wird von den Mitarbeitenden am Körper getragen. Es ist mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, die unregelmäßige Bewegungsabläufe wie Bewegungslosigkeit erkennen können, und verfügt über eine hardwaremäßig ausgeführte Notsignaltaste.

Die Empfangseinrichtung (EE) empfängt die Alarmsignale und wird von definierten Notfallkontakten besetzt. Im Notfall wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst. Die EE kann das alarmauslösende Gerät identifizieren, orten und eine Sprechverbindung herstellen.

2.5 Die Kernidee: Das Smartphone als Personen-Notsignal-Gerät

In den vergangenen Jahren haben sich Personen-Notsignal-Anlagen als wichtige Komponenten zur modernen Umsetzung notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen etabliert. Die moderne Mobilteile dieser Anlagen sind heute kaum noch von handelsüblichen Handys zu unterscheiden.

Die zentrale Idee, die diesem Artikel zugrunde liegt, ist die Nutzung eines handelsüblichen Smartphones mit entsprechender Software als digitale Personen-Notsignal-Anlage. Statt eines teuren, dedizierten Geräts, das der Mitarbeiter zusätzlich mitführen muss, wird die PNA-Funktionalität als App auf dem Smartphone realisiert – dem Gerät, das viele Mitarbeiter ohnehin für ihre tägliche Arbeit nutzen.

Diese App-basierte Lösung bietet mehrere Vorteile:

  • Geringere Anschaffungskosten: Keine Investition in spezielle Hardware
  • Nutzung vorhandener Geräte: Der Mitarbeiter muss kein zusätzliches Gerät mitführen
  • Flexibilität: Updates und Anpassungen sind einfach umsetzbar
  • Integration: Die Sicherheitsfunktion kann direkt in bestehende Arbeitsabläufe eingebettet werden

Die CALIMA App beispielsweise verwandelt das handelsübliche Smartphone in ein persönliches Notsignalgerät, mit dem Mitarbeiter im Notfall sofort Hilfe rufen können. Über 800 Unternehmen setzen CALIMA bereits ein.

Die GroupAlarm PNA-11 App kombiniert manuelle Notrufauslösung mit willensunabhängiger Alarmierung bei Bewegungslosigkeit, Sturzerkennung oder Auslösung des Zeitschalters.

Die MultiBel PNA App ersetzt klassische Personen-Notsignal-Anlagen durch eine smarte Lösung auf dem Handy und nutzt WLAN und mobile Daten – flexibel einsetzbar, unabhängig vom Standort.

Die COREDINATE App bietet Totmannalarm und Inaktivitätserkennung direkt in der App – DIN V VDE V0825-11 konform, ohne separates PNA-Gerät.


3. Der Markt für PNA-11-Lösungen

3.1 Dedizierte Hardware-Lösungen

Die etablierten Anbieter setzen auf spezialisierte Hardware. Die ecom PNA-11 von ecom instruments ist eine berufsgenossenschaftlich zertifizierte Personen-Notsignal-Anlage für Alleinarbeiter. In robuste Mobiltelefone wurde ein GPS-Chip und ein Lagesensor integriert. Stürzt ein Alleinarbeiter, wird ein Voralarm ausgelöst; kann der Mitarbeiter diesen nicht quittieren, sendet das Telefon eine SMS mit den GPS-Koordinaten und baut automatisch eine Rufverbindung auf.

Die EkoSecure®-Anlage von Multitone ist ein komplett kabelloses Funksystem mit sofortiger Notrufübermittlung und ebenfalls nach DIN VDE V 0825-1 zertifiziert.

Vorteile dieser Systeme: Robustheit, vollständige Zertifizierung, Unabhängigkeit von privaten Smartphones.

Nachteile: Hohe Anschaffungskosten (mehrere hundert bis tausend Euro pro Gerät), zusätzliche Hardware, die der Mitarbeiter mitführen muss, Wartungsaufwand.

3.2 App-basierte Lösungen – Die Idee im Markt

Hier wird die PNA-Funktionalität als Software auf handelsüblichen Smartphones realisiert. Die CALIMA App verwandelt das Smartphone in ein persönliches Notsignal-Gerät und bietet sowohl manuelle als auch automatische Auslöser.

GroupAlarm PNA-11 kombiniert manuelle Notrufauslösung mit willensunabhängiger Alarmierung bei Bewegungslosigkeit, Sturzerkennung oder Auslösung des Zeitschalters. Ein ausgelöster Alarm triggert sofort vordefinierte Szenarien – inklusive Alarmierung von Ersthelfern und Anbindung an eine Notruf- und Serviceleitstelle.

Vorteile: Nutzung vorhandener Hardware, geringere Anschaffungskosten, flexible Updates.

Nachteile: Abhängigkeit vom Smartphone (Akkulaufzeit, Betriebssystem-Updates, private Nutzung), eingeschränkte Robustheit gegenüber Umwelteinflüssen, Manipulationsrisiko.

3.3 Einfache Notruf-Apps – kein Ersatz für eine PNA-11

Eine wichtige Unterscheidung: Nicht jede App, die einen Notruf per Knopfdruck auslöst, ist eine PNA-11. Die DGUV unterscheidet klar zwischen einer PNA-11 und einer einfachen Notruf-App.

Die entscheidenden Merkmale einer PNA-11 sind:

  • Automatische, willensunabhängige Alarme (Ruhe-, Lage-, Zeitalarm)
  • Permanente Funkstreckenüberwachung (technischer Alarm bei Verbindungsabbruch)
  • Garantierte Alarmzustellung mit definierten Reaktionszeiten
  • Zertifizierung nach DIN VDE V 0825-11

Einfache Notruf-Apps erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht und sind daher kein Ersatz für eine zertifizierte PNA-11.


4. Die Herausforderungen der Digitalisierung

4.1 Das Zertifizierungsproblem

Der größte Unterschied zwischen einer einfachen Notruf-App und einer PNA-11 ist die Zertifizierung. Die DIN VDE V 0825-11 legt detaillierte Anforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen der Geräte fest. Eine App, die diese Anforderungen erfüllen will, muss nachgewiesenermaßen:

  • Die geforderten Reaktionszeiten einhalten
  • Die bestimmungsgemäße Funktion unter betriebsüblichen Umgebungsbedingungen nachweisen
  • Die Funkstrecke zur Empfangszentrale unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gewährleisten
  • Einen mehrwöchigen Probebetrieb unter konkreten Arbeitsbedingungen durchlaufen

Die Zertifizierung ist aufwändig und kostenintensiv – ein erhebliches Hindernis für neue Anbieter. Allerdings gibt es bereits erfolgreich zertifizierte App-Lösungen am Markt, wie die novaalert mobileAPP, die DGUV-zertifiziert ist und die Anforderungen der DGUV Regel 112-139 sowie der SUVA und AUVA erfüllt.

4.2 Netzabdeckung und Funkfeldmessungen

Die DGUV Regel 112-139 schreibt vor: Vor dem Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen ist zu überprüfen, ob die Funkstrecke zur Empfangszentrale gewährleistet ist. Dies kann durch Funkfeldmessungen erfolgen; Funkschatten können durch die Installation von Relaisstationen überbrückt werden.

Für app-basierte Lösungen, die auf öffentliche Mobilfunknetze angewiesen sind, bedeutet dies: Die Netzabdeckung am Einsatzort muss zuverlässig sein – andernfalls ist das System ungeeignet. Gerade in ländlichen Regionen oder in Gebäuden mit dicken Wänden kann dies eine ernsthafte Einschränkung darstellen.

4.3 Schutzart und Robustheit

Ein weiterer Punkt: Die Schutzart der Endgeräte. Während dedizierte PNA-Geräte oft IP67 oder höher erfüllen (staubdicht, wasserdicht), sind handelsübliche Smartphones häufig nur unzureichend geschützt. Ein Monteur, der im Freien bei Regen arbeitet oder in staubiger Umgebung, kann mit einem normalen Smartphone schnell Probleme bekommen.

Die Lösung kann in der Kombination liegen: Ein robustes, industrietaugliches Smartphone mit einer PNA-App – wie es beispielsweise COREDINATE in Kombination mit einem Crosscall-Smartphone anbietet. So wird die Robustheit der Hardware mit der Flexibilität der Software kombiniert.

4.4 Die ethische Dimension: Überwachung oder Fürsorge?

Mit der Digitalisierung der PNA-Systeme stellt sich auch eine grundsätzliche Frage: Wann wird aus Fürsorge Überwachung? Die permanente Ortung von Mitarbeitern, die automatische Erfassung von Bewegungsmustern – all dies sind sensible Daten.

Anbieter wie GroupAlarm betonen, dass Administratoren zwar sehen können, welche Mitarbeiter geschützt sind, nicht jedoch deren Privatsphäre durch permanentes Tracking verletzen. Dennoch bleibt die Frage: Wo liegt die Grenze zwischen berechtigtem Schutz und unangemessener Kontrolle? Diese Abwägung muss jedes Unternehmen für sich treffen – und sie sollte nicht allein den Technikern überlassen werden.


5. Blick in die Zukunft

5.1 Integration in bestehende Arbeitsabläufe

Ein Trend zeichnet sich ab: Die PNA-Funktionalität wird zunehmend in bestehende Arbeitsabläufe integriert. Statt einer separaten App, die der Mitarbeiter bedienen muss, wird die Sicherheitsfunktion direkt in die bereits genutzte Auftrags-App eingebettet. Der Monteur startet seine Tätigkeit – die Sicherheitsüberwachung läuft parallel. Das erhöht die Akzeptanz und reduziert die Bedienfehler.

5.2 KI-gestützte Erkennung

Zukünftige Systeme könnten über die reine Bewegungserkennung hinausgehen. KI-Algorithmen könnten ungewöhnliche Verhaltensmuster erkennen – etwa wenn ein Mitarbeiter untypisch lange an einer Stelle verharrt oder sich in eine ungewöhnliche Richtung bewegt. Die Grenze zwischen Sicherheit und Überwachung würde hier jedoch noch weiter verschwimmen.

5.3 Wearables und Sensorfusion

Smartwatches und andere Wearables bieten zusätzliche Sensoren: Herzfrequenz, Hautleitwert, Sturzerkennung. Die Kombination mehrerer Sensorwerte könnte die Erkennung von Notfällen deutlich verbessern und gleichzeitig Fehlalarme reduzieren.


Fazit

Die Personen-Notsignal-Anlage PNA-11 ist mehr als ein technisches Gerät. Sie ist der Ausdruck einer gesetzlichen Fürsorgepflicht, die in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger wird. Sie ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Entwicklung – vom einfachen Totmannschalter bis zur hochkomplexen, normativ durchdrungenen Sicherheitslösung.

Die Kernidee einer Smartphone-App als PNA-11 ist technisch machbar und marktlich relevant. Sie bietet entscheidende Vorteile: geringere Kosten, Nutzung vorhandener Hardware und die Möglichkeit der nahtlosen Integration in bestehende Arbeitsabläufe. Erfolgreiche Anbieter wie CALIMA, GroupAlarm, MultiBel und COREDINATE zeigen, dass dieser Ansatz funktioniert.

Dennoch bleiben Herausforderungen: Die Zertifizierung nach DIN VDE V 0825-11 ist aufwändig, die Netzabdeckung muss gewährleistet sein, und die Robustheit der Endgeräte muss den Einsatzbedingungen standhalten.

Die entscheidende Frage für die Zukunft wird sein: Kann eine App-Lösung die gleiche Sicherheit bieten wie ein dediziertes Gerät? Die Antwort ist technisch möglich, aber nicht trivial. Sie erfordert nicht nur eine durchdachte Software-Architektur, sondern auch ein klares Bekenntnis zu den hohen normativen Anforderungen – und den Mut, den Zertifizierungsprozess zu durchlaufen.

Denn eines steht fest: Bei der Sicherheit von Menschen, die allein in gefährlichen Umgebungen arbeiten, gibt es keine Kompromisse. Die Technik muss funktionieren – immer, überall, unter allen Bedingungen. Alles andere wäre nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern vor allem ein ethisch nicht zu verantwortendes.


Quellen

  • DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ (ehemals BGR/GUV-R 139)
  • DIN VDE V 0825-11 (VDE V 0825-11):2023-02 „Überwachungsanlagen – Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für Alleinarbeiten – Teil 11: Geräte- und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Information 212-139 (BGI/GUV-I 5032) „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“
  • DGUV: FBPSA-012 „FAQs zur Auswahl und Verwendung von PNA-11 bzw. Notruf-Apps“ (Stand: 12.04.2022)
  • ecom instruments: Produktbroschüre ecom PNA-11
  • CALIMA: Notfallsystem für Alleinarbeit – Produktinformationen
  • GroupAlarm PNA-11: App-Beschreibung
  • MultiBel: PNA-App-Lösung
  • COREDINATE: Alleinarbeiterschutz per Smartphone
  • Tilo Tiegs, Sachgebietsleiter „Personen-Notsignal-Anlagen“ im FB PSA der DGUV: Fachbeiträge

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