33 – Gewerblicher Rechtsschutz und Versicherungen: Brandschutzanforderungen
Autor: DerSchneider
Einleitung: Wenn die Versicherung nicht zahlt, weil die Norm nicht eingehalten wurde
Ein Elektrobrand – die Versicherung prüft genau, ob die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprach. Fehlt ein RCD, ist ein Kabelquerschnitt zu klein oder fehlt der Überspannungsschutz, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Dieser Artikel behandelt die brandschutztechnischen Anforderungen der VDE 0100 (RCD 300 mA für Brandschutz, Kabelverlegung, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen) und ihre Bedeutung für den Versicherungsschutz.
1. Brandschutzrelevante Anforderungen der VDE 0100
| Anforderung | Normenfundstelle | Schutz vor |
|---|---|---|
| RCD mit IΔn ≤ 300 mA für Steckdosenkreise (zusätzlich zum 30-mA-Personenschutz) | VDE 0100-530 | Kabelbrände durch Erdschlüsse (die 30-mA-RCD löst zwar aus, aber der 300-mA-RCD ist selektiv) – eigentlich nicht: 300 mA ist für Brandschutz, 30 mA für Personen. In der Praxis: 30 mA schützt auch vor Bränden. Aber für große Anlagen (z. B. Baustromverteiler) wird 300 mA gefordert? |
| Überspannungsschutz (Typ 2) | VDE 0100-443 / -534 | Überspannungsbrände nach Blitzeinschlag |
| Verlegung von Kabeln in brennbaren Dämmstoffen | VDE 0100-520 (Reduzierung der Strombelastbarkeit) | Überhitzung |
| Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) | VDE 0100-420 (für bestimmte Bereiche) | Lichtbogenbrände durch lose Klemmstellen oder beschädigte Leitungen |
2. RCD 300 mA für Brandschutz – Wo ist das Pflicht?
Die VDE 0100-530 schreibt vor:
- In Gebäuden mit brennbaren Baustoffen (z. B. Holzbauten) sollten Steckdosenkreise zusätzlich mit einem 300-mA-RCD (selektiv) abgesichert werden, um Kabelbrände zu vermeiden.
- Praktisch wird das oft ignoriert, weil der 30-mA-RCD bereits Personen- und Brandschutz vereint.
Praxistipp: Für Lagerhallen, Rechenzentren, Holzhäuser ist ein 300-mA-RCD (vorgeschaltet) empfehlenswert.
3. AFDD (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen) – Neue Pflicht
Die VDE 0100-420 (in Vorbereitung bzw. bereits gültig für Neubauten) fordert AFDDs (Arc Fault Detection Devices) für:
- Schlafzimmer (Brandgefahr durch verschlissene Leitungen hinter Möbeln)
- Kinderzimmer
- Brandgefährdete Betriebsstätten (z. B. Strohlager)
Ein AFDD erkennt serielle Lichtbögen (z. B. durch angebohrte Leitung) und schaltet ab. Ein normaler LS oder RCD erkennt solche Fehler nicht.
Kosten: AFDDs sind teuer (ca. 100–200 € pro Stromkreis).
4. Versicherungspraxis – Was passiert im Schadensfall?
Der Versicherer prüft:
- Wurde die Anlage nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen errichtet? (Bestandsschutz)
- Wurden wiederkehrende Prüfungen durchgeführt (Nachweis durch Prüfbuch)?
- Gab es grobe Fahrlässigkeit (z. B. bewusste Normabweichung)?
Konsequenzen bei Normverstoß:
- Leistungskürzung (z. B. 50 % weniger)
- Leistungsverweigerung (bei grober Fahrlässigkeit)
- Regress gegen den Elektroinstallateur (dieser haftet dann)
5. Typische Versicherungsfallstricke
| Mangel | Versicherungsfolge |
|---|---|
| Kein RCD für Steckdosen im Bad (vor 2007 gebaut) | Bestandsschutz, aber wenn später eine Steckdose hinzugefügt wurde, kann Versicherung kürzen |
| Keine wiederkehrende Prüfung (Prüfbuch fehlt) | Versicherung geht von grober Fahrlässigkeit aus → Kürzung |
| Eigenbau-Verteiler ohne CE-Kennzeichnung | Kein Versicherungsschutz |
| Überlastete Leitung (Querschnitt zu klein) | Bei Brand: Versicherung prüft Belastung im Betrieb → Kürzung |
Checkliste für die Praxis (für Betreiber)
- Sind alle Steckdosenkreise mit RCD 30 mA geschützt (Personenschutz)?
- Sind in brandgefährdeten Bereichen zusätzliche 300-mA-RCDs oder AFDDs vorhanden?
- Liegt ein aktuelles Prüfprotokoll (wiederkehrende Prüfung) vor?
- Ist der Überspannungsschutz (Typ 2) im Hauptverteiler installiert (wird oft von Versicherung gefordert)?
- Sind die Kabelquerschnitte ausreichend (keine Überlastung)?
- Wurden Änderungen an der Anlage dokumentiert (kein Verlust des Bestandsschutzes)?
Fazit und Ausblick
Versicherungen zahlen nur, wenn die elektrische Anlage den Normen entspricht – zum Zeitpunkt der Errichtung (Bestandsschutz) und im Betrieb (wiederkehrende Prüfungen). AFDDs und 300-mA-RCDs sind nicht immer Pflicht, aber empfehlenswert für brandgefährdete Bereiche.
Im nächsten Artikel (34) geht es um einen Sonderfall des Bestandsschutzes: „Denkmalgeschützte Gebäude: Bestandsschutz vs. Modernisierung“.
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