39 – Bestandsanlagen und Altbau: Zwischen Bestandsschutz und Nachrüstpflicht

Autor: DerSchneider

Einleitung: Wann endet der Bestandsschutz?

Eine Anlage von 1970 mit klassischer Nullung, keinem RCD, Stoffleitungen – darf sie so weiterbetrieben werden? Ja, solange sie unverändert bleibt (Bestandsschutz). Aber wehe, es wird eine Steckdose hinzugefügt oder eine Leitung verlängert. Dann wird der betroffene Teil nachrüstpflichtig. Doch wie weit reicht diese Nachrüstpflicht? Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.

Dieser Artikel klärt die Grundsätze des Bestandsschutzes, die Auslöser für Nachrüstpflichten und die Grauzonen.

1. Was ist Bestandsschutz?

Eine elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprach, darf auch später noch betrieben werden – auch wenn die Normen sich geändert haben.

Voraussetzungen:

  • Die Anlage wurde normgerecht errichtet (kein Pfusch).
  • Es wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
  • Es besteht keine unmittelbare Gefahr (z. B. offene Klemmstellen).

2. Was löst eine Nachrüstpflicht aus?

MaßnahmeNachrüstpflichtBegründung
Austausch einer defekten Steckdose (gleicher Ort, gleiche Bauart)KeineInstandsetzung, keine Änderung
Hinzufügen einer neuen Steckdose (neuer Stromkreis oder Abzweig)Ja, für den neuen Stromkreis (RCD, PE, etc.)Erweiterung
Austausch des Verteilerkastens (gleiche Stromkreise, neue LS)UmstrittenViele Sachverständige fordern Nachrüstung von RCDs für die bestehenden Stromkreise
Verlängerung einer Leitung (z. B. um 2 m)Ja, für den veränderten TeilÄnderung
Änderung der Nutzung (z. B. Wohnung wird Gewerberaum)Ja, für die gesamte AnlageHöhere Gefährdung

3. Die 50-%-Regel (Faustregel, nicht in der Norm)

In der Praxis wird oft gesagt: Wenn mehr als 50 % der Anlage erneuert werden (z. B. Kernsanierung), dann muss die gesamte Anlage auf aktuellen Stand gebracht werden. Diese Regel findet sich nicht in der VDE 0100, aber in der Rechtsprechung (z. B. bei Denkmalschutz-Urteilen).

4. Klassische Nullung – Ein Sonderfall

Die klassische Nullung (PEN-Leiter bis zur Steckdose, Steckdose ohne separate PE-Kontakte) war früher normgerecht. Heute ist sie für Neuanlagen verboten. Bei Änderungen:

  • Neue Steckdose: Muss mit Schutzleiter (PE) ausgeführt werden. Wenn kein PE vorhanden, muss einer nachgezogen werden.
  • Austausch einer defekten Steckdose: Keine PE-Nachrüstpflicht (Instandsetzung), aber viele Elektriker raten trotzdem zur Nachrüstung (Sicherheit).

5. Typische Grauzonen und Gerichtsurteile

  • Ersatz eines LS durch einen RCBO (FI/LS) für einen bestehenden Stromkreis: Zulässig, da es die Sicherheit erhöht. Keine Nachrüstpflicht für andere Stromkreise.
  • Nachrüstung eines RCD für einen bestehenden Stromkreis ohne PE: Nicht sinnvoll, weil der RCD ohne PE nicht wirksam ist (der Fehlerstrom kann nicht abfließen). Also muss PE nachgezogen werden – oder der Stromkreis stillgelegt werden.
  • Mietwohnung mit klassischer Nullung: Der Vermieter muss nicht auf eigene Kosten nachrüsten, solange keine Gefahr besteht. Aber bei einem Unfall haftet er.

6. Praktische Handlungsempfehlung

Zustand der AnlageEmpfehlung
Vor 1970, klassische Nullung, keine RCDsBei jeder Änderung (auch nur Steckdosenwechsel) prüfen, ob PE nachgezogen werden kann. Wenn nicht: Stromkreis stilllegen oder Gebäude komplett sanieren.
1970–1990, Schutzleiter vorhanden, aber keine RCDsBei Änderungen RCD für den geänderten Stromkreis nachrüsten. Bei Kernsanierung gesamte Anlage auf RCD umstellen.
Nach 2007 (RCD-Pflicht für Bäder etc.)In der Regel normgerecht, nur bei Erweiterungen die neuen Teile nach aktueller Norm.

Checkliste für die Praxis

  • Liegt eine Bestandsanlage vor (Baujahr bekannt)?
  • Wurden Änderungen vorgenommen (neue Steckdosen, Verlängerungen)?
  • Ist die Änderung so umfangreich, dass eine Nachrüstpflicht für die gesamte Anlage entstehen könnte (> 50 %)?
  • Bei klassischer Nullung: Kann ein PE nachgezogen werden? Wenn nein, ist die neue Steckdose nicht zulässig.
  • Wurde die Anlage auf unmittelbare Gefahren geprüft (z. B. Isolationswerte)?

Fazit und Ausblick

Bestandsschutz ist kein Freibrief für unsichere Anlagen. Jede Änderung zieht eine Nachrüstpflicht für den betroffenen Teil nach sich. Die größte Gefahr geht von der klassischen Nullung aus – hier sollte bei jeder Gelegenheit auf PE umgerüstet werden.

Im letzten Fachartikel (40) widmen wir uns einem oft vergessenen Thema: „Äußerer Blitzschutz und Erdungsanlagen: Schnittstelle zur VDE 0100“.

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