Die Abschaffung des mittleren Polizeivollzugsdienstes in Deutschland

Eine strukturpolitische Revolution zwischen Akademisierung, Kostendruck und polizeilicher Praxisnähe

Von DerSchneider


Einleitung: Das Ende des „Wachtmeisters“

Es war ein einschneidender Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition: Als in den 1990er Jahren die ersten Bundesländer begannen, den mittleren Polizeivollzugsdienst abzuschaffen, verschwand nicht nur eine Laufbahngruppe, sondern das vertraute Bild des „Wachtmeisters von der Straße“ – des Polizeibeamten, der die Praxis von der Pike auf gelernt hatte und über viele Jahre hinweg in der Fläche präsent war. Nordrhein-Westfalen ging 2001 als erstes Flächenland den Weg der vollständigen Akademisierung . Weitere Länder wie Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bremen folgten .

Was wie eine rein verwaltungstechnische Umstellung erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine der tiefgreifendsten Strukturreformen der deutschen Polizeigeschichte. Sie berührt fundamentale Fragen: Was macht einen guten Polizisten aus? Wie viel Theorie braucht die Praxis? Und vor allem: Wie teuer darf eine moderne Polizei sein?

Heute existiert der mittlere Dienst in den Flächenländern nur noch in einem heterogenen Flickenteppich. Während die einen ihn ganz abgeschafft haben, halten andere – darunter Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hamburg – an der zweigeteilten oder sogar dreigeteilten Laufbahnstruktur fest . Die Bundespolizei bildet ebenfalls weiterhin im mittleren Dienst aus . Diese bundesweite Uneinheitlichkeit ist nicht nur Ausdruck unterschiedlicher landespolitischer Prioritäten, sondern auch ein Experimentierfeld, dessen Ergebnisse bis heute kontrovers bewertet werden.


Historische Entwicklung: Vom dreigliedrigen Laufbahnsystem zur zweigeteilten Struktur

Das traditionelle Laufbaugefüge

Bis in die 1990er Jahre hinein war die Polizei in Deutschland nach einem dreigliedrigen Laufbahnsystem aufgebaut, das sich am allgemeinen Verwaltungsaufbau orientierte:

LaufbahngruppeEinstiegsvoraussetzungAusbildungsdauerTypische Aufgaben
Mittlerer DienstHauptschulabschluss oder mittlere Reife2 bis 2,5 JahreStreifendienst, Einsatzdienst, Verkehrsüberwachung
Gehobener DienstFachhochschulreife oder Abitur3 Jahre (Studium)Führungsaufgaben, Sachbearbeitung, komplexe Ermittlungen
Höherer DienstAbitur + Studium (Rechtswissenschaften)Mehrjähriges ReferendariatFührungsspitzen, strategische Planung

Dieses System schien über Jahrzehnte hinweg tragfähig. Es bot Aufstiegsmöglichkeiten, ermöglichte eine breite Personalrekrutierung und schuf klare Verantwortungsbereiche. Doch bereits in den 1980er Jahren mehrten sich die Stimmen, die das Modell für überholt hielten. Die zunehmende Komplexität polizeilicher Aufgaben – von der Terrorismusbekämpfung über die organisierte Kriminalität bis hin zu neuen informationstechnologischen Herausforderungen – ließ die einfache Ausbildung im mittleren Dienst zunehmend als unzureichend erscheinen.

Der Paradigmenwechsel in Berlin

Eine besondere Rolle in diesem Reformprozess spielte Berlin. Der Senat begann in den 1990er Jahren mit der Umstellung auf die sogenannte „zweigeteilte Laufbahn“ – ein Vorhaben, das bundesweit für Aufsehen sorgte . Ziel war es, die mittlere Laufbahn vollständig abzuschaffen und Polizisten grundsätzlich nur noch im gehobenen und höheren Dienst zu beschäftigen.

Doch dieser Schritt war von Beginn an höchst umstritten. Der Bundesinnenminister hielt die dreigeteilte Laufbahn weiterhin „für angemessen“ . Der Berliner Rechnungshof sprach in seinem Jahresbericht von einer „Kostenlawine“ und bezweifelte die Kostenneutralität des Vorhabens . Der ehemalige Berliner Polizeipräsident Georg Schertz brachte die Kritik auf den Punkt: „Man benötige das Gegenteil: Viel mehr Polizisten auf der Straße, aber wieder mit dem Wachtmeister und nicht mit dem Hauptwachtmeister beginnend“ .

Die Motive der Reformbefürworter

Trotz aller Kritik setzte sich das Modell der Akademisierung durch. Die DPolG Hessen benennt rückblickend drei zentrale Gründe für die Abschaffung des mittleren Dienstes: „Weil man den Beruf zum einen attraktiver machen wollte, die Arbeit der Polizei finanziell amtsangemessen vergüten und den Beruf an sich mit dem Studium aufwerten wollte“ .

Hinzu kam ein pragmatisches Argument: Viele Bewerber besaßen längst die Hochschulreife, begannen aber im mittleren Dienst, um später – mit zusätzlichen Kosten für das Land – in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Ein Direkteinstieg im gehobenen Dienst versprach hier kürzere Ausbildungswege und geringere Gesamtkosten.


Die aktuelle Lage: Ein Flickenteppich der Laufbahnstrukturen

Wo gibt es noch den mittleren Dienst?

Die Frage nach den aktuellen Laufbahnstrukturen ist für viele Bewerber von existenzieller Bedeutung. Eine grobe Orientierung bietet folgende Übersicht:

Bundesländer mit mittlerem Dienst (Stand 2025):

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bundesländer ohne mittleren Dienst:

  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen
  • (sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter) 

Diese Aufteilung ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Hamburg etwa hatte den mittleren Dienst zwischenzeitlich abgeschafft, ihn dann aber wieder eingeführt . Thüringen wiederum plant, die Ausbildung im mittleren Dienst ab 2026 von zwei auf drei Jahre zu verlängern, um sie der des gehobenen Dienstes anzugleichen .

Die Sondersituation der Wachpolizei in Hessen

Ein besonders interessantes Modell hat Hessen etabliert. Hier wurde der mittlere Dienst abgeschafft, aber die sogenannte Wachpolizei eingeführt. Diese übernimmt Aufgaben wie Objektschutz, Gefangenentransporte, Verkehrsüberwachung und erkennungsdienstliche Behandlungen – Tätigkeiten, die früher der Streifendienst zusätzlich erledigte . Ziel war es, den Streifendienst zu entlasten.

Allerdings sind Wachpolizisten im Gegensatz zu vollwertigen Polizeivollzugsbeamten nur eingeschränkt einsetzbar. Ihr Einsatz ist etwa ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung bestehen . Der Hessische Landesrechnungshof kritisierte diese Regelung und empfahl 2022 die Wiedereinführung eines umfassend einsetzbaren mittleren Polizeivollzugsdienstes. Das Innenministerium lehnte dies jedoch ab: „Die Wiedereinführung der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes ist nicht beabsichtigt. Die Wachpolizei bilde einen wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Landes“ .


Folgen der Abschaffung: Was geschah mit den Bestandsbeamten?

Eine zentrale Frage bei der Umstellung war und ist: Was passiert mit den bereits vorhandenen Beamten des mittleren Dienstes? Die Antwort fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus, folgt aber einem ähnlichen Muster.

In Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern erfolgte die Überführung der Bestandsbeamten in einer Übergangsphase prüfungsfrei durch sukzessive Beförderung bis in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes . Teilweise wurden zunächst sogenannte Zwei-Säulen-Modelle etabliert, bei denen „Aufsteiger“ nur bis in das zweite Beförderungsamt des gehobenen Dienstes aufsteigen konnten, während den studierten Beamten alle Ämter offenstanden. Diese Modelle wurden jedoch inzwischen weitgehend aufgegeben .

Andere Länder wie Baden-Württemberg wählten einen anderen Weg: Hier wurden die Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst per Gesetz angehoben – im mittleren Dienst von A 7 auf A 8, im gehobenen Dienst von A 9 auf A 10. Auch diese Anpassung erfolgte prüfungsfrei .

Für den Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst existieren heute Qualifizierungslehrgänge. In Baden-Württemberg etwa müssen Beamte nach erfolgreichem E-Learning und einer kurzen Präsenzzeit an der Hochschule der Polizei eine Prüfung ablegen. Auffällig ist: Durchfallquoten sind hier offenbar die absolute Ausnahme .


Vor- und Nachteile im Systemvergleich

Die Kontroverse um die Abschaffung des mittleren Dienstes lässt sich in einer differenzierten Gegenüberstellung der Argumente erfassen:

Die Argumente der Befürworter

1. Höhere Qualifikation und Attraktivität des Berufsbildes
Das Studium im gehobenen Dienst vermittelt ein vertieftes theoretisches Wissen, das für die Bewältigung komplexer Einsätze notwendig ist. Die DPolG Hessen betont: Man habe „den Beruf attraktiver machen wollen“ und „den Beruf an sich mit dem Studium aufwerten“ wollen . Ein akademischer Abschluss steigert zudem die gesellschaftliche Anerkennung und eröffnet den Beamten vielfältigere Karrierewege.

2. Geringere Abbrecherquoten
In Hamburg, wo der mittlere Dienst beibehalten wurde, lag die Abbrecherquote zeitweise bei über 27 Prozent . Im gehobenen Dienst hingegen beträgt sie nur etwa fünf Prozent. Die anspruchsvollere Auswahl und die studieninteressierte Zielgruppe führen zu einer höheren Bindung.

3. Wirtschaftlichere Personalplanung
Direkteinsteiger im gehobenen Dienst sind schneller einsatzbereit als die Kombination aus mittlerem Dienst und späterem Aufstiegsstudium. Zudem entfallen die Kosten für aufwändige Aufstiegsverfahren .

Die Argumente der Kritiker

1. Höhere Kosten für die öffentliche Hand
Die Ausbildung im gehobenen Dienst ist teurer. Der Berliner Rechnungshof sprach bereits in den 1990er Jahren von einer „Kostenlawine“ und bezifferte die bundesweiten Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Mark . Die Anwärterbezüge sind höher, die Ausbildungsdauer länger.

2. Verlust der Praxisnähe und sozialen Durchlässigkeit
Kritiker befürchten, dass mit dem mittleren Dienst der direkte Praxisbezug verloren geht. Die Arbeit auf der Straße könne nicht allein durch Theorie vermittelt werden. Zudem werde Bewerbern mit mittlerer Reife der Zugang verwehrt. Ein Forenbeitrag bringt es auf den Punkt: „Ich kenne einige die sich extra für den mD beworben haben weil man dort mehr praxis hat“ .

3. Verstärkung des Personalmangels
In Zeiten des akuten Fachkräftemangels grenzt die Beschränkung auf Abiturienten den Bewerberpool unnötig ein. In Sachsen-Anhalt sind bis zu 45 Prozent der Führungsposten vakant . Thüringer Polizeigewerkschaften warnen, dass die Verlängerung der Ausbildung im mittleren Dienst zwar sinnvoll sei, aber zusätzliches Personal an den Ausbildungseinrichtungen benötige – Personal, das dann „von der Straße“ geholt werden müsse .


Die Rolle der Gewerkschaften und Berufsverbände

Die Auseinandersetzung um die Laufbahnstrukturen wird nicht nur in den Innenministerien, sondern auch in den Gewerkschaften und Berufsverbänden geführt. Dabei zeichnen sich interessante Konfliktlinien ab.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) befürwortet tendenziell die Vereinheitlichung und Akademisierung. Sie verweist auf die gestiegenen Anforderungen und die Notwendigkeit, den Beruf aufzuwerten. Zugleich warnt sie aber vor falschen Kosteneinsparungen, wie im Fall der hessischen Wachpolizei .

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen setzt sich häufig für die Beibehaltung des mittleren Dienstes ein. Sie betont den Wert der praktischen Ausbildung und warnt vor einer Entfremdung der Polizei von der Bevölkerung.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert in der Diskussion vor allem eines: Beteiligung. Als die brandenburgische Landesregierung 2025 eine Arbeitsgruppe zur Strukturanpassung der Kriminalpolizei einsetzte, ohne den BDK zu beteiligen, reagierte dieser empört: „Wenn es um die Zukunft der Kriminalpolizei geht, braucht es die Expertise aller relevanten Berufsvertretungen“ .


Zukunftsperspektiven: Zwischen Rückkehr und Fortschritt

Blickt man in die Zukunft, so zeichnen sich gegenläufige Entwicklungen ab. Während in einigen Ländern die Akademisierung weiter voranschreitet, mehren sich in anderen die Stimmen, die eine Rückkehr zum mittleren Dienst fordern.

Der Hessische Landesrechnungshof hat 2022 eindringlich die Wiedereinführung des mittleren Polizeivollzugsdienstes empfohlen . Angesichts der Personalknappheit und der eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten der Wachpolizei sei dies die sinnvollere Lösung. Das Innenministerium lehnte ab – doch die Diskussion ist nicht beendet.

In Thüringen hingegen bleibt der mittlere Dienst erhalten, wird aber aufgewertet. Ab 2026 soll die Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängert werden . Die Gewerkschaften begrüßen diesen Schritt grundsätzlich, warnen aber vor den personellen Konsequenzen: Wer soll die zusätzlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, wenn schon jetzt zu wenig Polizisten auf der Straße sind?

Die Bundesländer mit abgeschafftem mittlerem Dienst stehen vor einer schwierigen Abwägung: Ein Zurück wäre teuer und aufwändig. Ein Festhalten am Status quo könnte den Personalmangel weiter verschärfen. Und das alles vor dem Hintergrund einer alternden Polizeibelegschaft – in Niedersachsen werden in den nächsten zehn Jahren etwa 65 Prozent der Kriminalbeamten pensioniert .


Fazit: Eine strukturelle Zerreissprobe

Die Abschaffung des mittleren Polizeivollzugsdienstes ist mehr als eine verwaltungstechnische Reform. Sie ist Ausdruck eines tiefgreifenden Wandels im Selbstverständnis der Polizei. Soll sie eine akademische Elite sein oder eine bürgernahe Einsatzorganisation? Wie viel Theorie braucht die Praxis, und wie viel Praxis braucht die Theorie?

Die Antworten fallen in den Bundesländern höchst unterschiedlich aus – und das ist vielleicht auch gut so. Denn die Heterogenität der Laufbahnstrukturen erlaubt es, verschiedene Modelle zu erproben und voneinander zu lernen. Was sich in Bayern bewährt, muss nicht zwangsläufig in Nordrhein-Westfalen funktionieren.

Klar ist jedoch: Die Zeiten, in denen der Polizeiberuf ohne akademischen Abschluss ausgeübt werden konnte, gehen zu Ende. Die Frage ist nur, wie schnell und wie radikal dieser Wandel vollzogen wird. Und ob der Preis – höhere Kosten, eingeschränkter Bewerberpool, möglicher Verlust an Praxisnähe – am Ende nicht zu hoch ist.

Der ehemalige Berliner Polizeipräsident Schertz hatte vor Jahrzehnten gewarnt: Man könne sich eine Polizei „nur aus Offizieren“ nicht vorstellen . Ob diese Warnung berechtigt war oder ob die akademisierte Polizei von morgen den gestiegenen Anforderungen besser gerecht wird – diese Frage wird die Polizeipolitik der kommenden Jahre weiterhin beschäftigen.


Quellen

  1. gutefrage.net (2025): In welchen Bundesländern kann man sich als Polizist für den mittleren Dienst bewerben? 
  2. Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (2025): Strukturanpassung der Kriminalpolizei braucht alle Stimmen 
  3. DPolG Hessen (2022): Landesrechnungshof zum Thema Wachpolizei mit Milchmädchenrechnung 
  4. gutefrage.net (2024): Wo gibt es noch den Mittleren Dienst der Polizei und wird die auf abgeschafft? 
  5. Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (2016): Anhörung im Niedersächsischen Landtag 
  6. Der Tagesspiegel (1997): Berlin: Nur noch „Offiziere“ bei der Polizei? 
  7. Forum Öffentlicher Dienst (2024): [NI] Abschaffung mittlerer Dienst Polizei 
  8. Die Zeit/dpa (2024): Dreijährige Polizeiausbildung: Gewerkschaften haben Fragen 
  9. Die Zeit/dpa (2022): Rechnungshof stößt mit Kritik nicht nur auf offene Ohren 

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